Die Bundesregierung hat den von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig vorgelegten Gesetzentwurf zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts beschlossen. Künftig sollen Schiedsvereinbarungen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in anderer Weise, beispielsweise in Textform geschlossen werden können. Das entspricht den internationalen schiedsrechtlichen Entwicklungen und dem üblichen Vorgehen im Geschäftsverkehr.
Eine neue Regelung zur Veröffentlichung von Schiedssprüchen sorgt dafür, dass schiedsrechtliche Rechtsprechung aus Deutschland vermehrt wahrgenommen wird und dadurch an Einfluss innerhalb der internationalen Rechtspraxis gewinnen kann. Unternehmen müssen jedoch keine Beeinträchtigung des Schutzes ihrer Geschäftsgeheimnisse befürchten. Durch Anonymisierung beziehungsweise Pseudonymisierung lässt sich die Vertraulichkeit sensibler Informationen sicherstellen.
Für einstweilige Anordnungen durch Schiedsgerichte sieht der Gesetzentwurf klarere Regelungen zur Vollstreckbarkeit vor, um eine effektive Rechtsdurchsetzung abzusichern. Landen schiedsrechtliche Streitigkeiten vor staatlichen Gerichten, sollen die Verfahren unter anderem durch eine stärkere Digitalisierung effizienter gestaltet werden. Außerdem wird es deutlich mehr Möglichkeiten geben, Verfahrensschritte auf Englisch durchzuführen. Unter besonderen Voraussetzungen kann das Verfahren vollständig auf Englisch erfolgen.
Die jetzige Reform des Schiedsverfahrensrechts knüpft an die 2025 erfolgte Einführung von Commercial Courts als Teil der staatlichen Gerichtsbarkeit an und soll Deutschland als Wirtschafts- und Justizstandort weiter voranbringen.
Quelle: bundesregierung.de v. 10.6.2026
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