Sollen Reiseunternehmen verstärkt die öffentlichen Schlichtungsstellen nutzen? Bei einem Runden Tisch des Bundesjustizministeriums in Berlin gab es aus der Branche diverse kritische Stimmen. Anbieter Evaneos oder Ulrich Forster Kunstreisen teilen die Bedenken nicht. Auch der ADAC urteilt positiv.
Seit mehr als zehn Jahren ist Reiseanbieter Evaneos freiwilliges Mitglied der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr. Ziel war und ist es, das Vertrauen der Reisenden nachhaltig zu stärken, teilt Evaneos auf Anfrage von fvw|TravelTalk mit. Die Zusammenarbeit mit der Schlichtungsstelle sende ein klares Signal an die Kundinnen und Kunden, dass Evaneos höchste Standards in Bezug auf Transparenz, Fairness und Verantwortungsbewusstsein verfolge.
Insgesamt positiv sieht auch der ADAC, wie Evaneos Mitglied bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr, die Streitbeilegung via Schlichtungsstelle. Es gehe nicht immer nur um finanzielle Ansprüche, sondern auch darum, mit einer enttäuschenden Reiseerfahrung Gehör zu finden. Wie es dann am Ende ausgehe, sei manchmal gar nicht so wichtig, sagte Verbandsjuristin Ellen Stamer im Zuge des Runden Tisches.
Der Bundesverband für selbstständige Reisebüros und Reiseunternehmen in Deutschland (VUSR) brachte in diesem Rahmen die Perspektive der unabhängigen, inhabergeführten Reisebüros sowie mittelständischer Unternehmen ein. Diese Betriebe verfügen oft nicht über eigene Rechtsabteilungen. Sie tragen die Kosten juristischer Auseinandersetzungen unmittelbar selbst.
Die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e. V. erzielte 2025 mit rund 46.000 abgeschlossenen Fällen ein Rekordergebnis. Auf Pauschalreisen entfielen davon jedoch lediglich 531 Fälle. Den überwiegenden Teil machten Flugreisen (82,9 %) und Bahnreisen (14,8 %) aus. Das Instrument der Schlichtung funktioniert grundsätzlich gut. Wenn ein Verfahren eingeleitet wird, liegt die Einigungsquote bei 88 %. Das Kernproblem besteht somit nicht in der Qualität der Schlichtung. Es mangelt am Zugang für Verbraucher im Bereich der Pauschalreise.
Bisherige Erfahrungen zeigen laut VUSR, dass sich viele Unternehmen bei Freiwilligkeit dem Verfahren entziehen. Bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes beteiligte sich 2024 die Gegenseite in rund 43 Prozent der Fälle nicht am Verfahren. Im Luftverkehr stellt sich die Situation anders dar. Dort greift eine behördliche Auffangschlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz. Dies führe zu deutlich höheren Fallzahlen und einer besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten. Um eine flächendeckende und faire Lösung zu gewährleisten, fordert der VUSR eine gesetzliche Teilnahmepflicht an einer anerkannten Schlichtung. Diese sollte sich am Vorbild des Luftverkehrs orientieren und als verbindliches Auffangmodell fungieren.
Anders sieht das Albin Loidl, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Die Pauschalreise sei bereits heute eines der am stärksten verbraucherrechtlich abgesicherten Produkte überhaupt. Reisende profitierten von einem umfassenden gesetzlichen Schutz und einem bewährten System, das auf schnelle und kundenorientierte Lösungen ausgerichtet sei. Laut Loibl würde eine verpflichtende Schlichtung den Verbrauchern keinen zusätzlichen Nutzen bringen, sondern vor allem Kosten und Verfahrensaufwand erhöhen. Anders als in vielen anderen Branchen stünde Reisenden bei einer Pauschalreise während der gesamten Reise direkte Ansprechpartner zur Verfügung. Reiseleitungen und lokale Partner würden viele Probleme bereits am Urlaubsort lösen.
Eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren würde vor allem zusätzliche Bürokratie schaffen. Die Kosten des Verfahrens tragen regelmäßig die Unternehmen – unabhängig vom Ausgang. Scheitert eine Schlichtung, schließe sich häufig dennoch ein Gerichtsverfahren an. Damit entstehe dann ein zusätzlicher Verfahrensschritt, ohne dass grundlegende Rechtsfragen geklärt oder eine einheitliche Rechtsprechung geschaffen würden.
Die europäische Pauschalreiserichtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht haben die Verbraucherrechte in den vergangenen Jahren weiter gestärkt und europaweit harmonisiert. Der DRV begrüßt daher, dass im Rahmen der Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie keine Verpflichtung zur Teilnahme an alternativen Streitbeilegungsverfahren eingeführt wurde. Stattdessen bleibt es bei einer freiwilligen Teilnahme. Die Reiseveranstalter hätten ein hohes Eigeninteresse daran, Probleme schnell und kundenorientiert zu lösen. Zusätzliche verpflichtende Schlichtungsstrukturen würden vor allem Kosten und Bürokratie erhöhen, ohne einen erkennbaren Mehrwert für Verbraucherinnen und Verbraucher zu schaffen, so DRV-Präsident Loibl.
Quelle: fvw.de v. 24.8.2026, vusr.de v. 13.8.2026 omnibusrevue.de v. 14.8.2026
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