Im Rahmen der Arbeiten an der geplanten EU‑Inc.-Verordnung hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) einen bemerkenswerten Vorschlag zur außergerichtlichen Streitbeilegung vorgelegt. Der Entwurf sieht einen eigenen Regelungsabschnitt zur „Out-of-court dispute settlement“ vor.
Danach sollen EU-Inc.-Unternehmen und Unternehmen, die Geschäftsbeziehungen zu einer EU Inc. Unterhalten, Zugang zu effektiven, unparteiischen und zügigen außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen erhalten – ausdrücklich genannt werden Mediation, Schlichtung (Conciliation) und Schiedsverfahren (Arbitration). Vorgesehen ist, dass die Mitgliedstaaten hierfür entsprechende Streitbeilegungsstellen zertifizieren. Diese sollen unter anderem unabhängig und unparteiisch sein, über Expertise im Gesellschaftsrecht verfügen und nationale und grenzüberschreitende Streitigkeiten bearbeiten können. Diese Verfahren sollen auch elektronisch eingeleitet und durchgeführt werden können.
Bemerkenswert sind zudem die konkreten Anforderungen an die Verfahrensdauer: Die zertifizierten Stellen sollen ihre Entscheidung grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen nach Eingang der Beschwerde mitteilen. Bei besonders komplexen Streitigkeiten soll eine einmalige Verlängerung um höchstens 90 Tage möglich sein.
Auch Transparenz und Zugang sollen gestärkt werden. Die Mitgliedstaaten sollen über Gebühren, Kosten und – soweit möglich – finanzielle Unterstützung informieren. Auf der geplanten EU‑Inc.-Plattform sollen zudem Informationen über verfügbare außergerichtliche und gerichtliche Streitbeilegungsmechanismen bereitgestellt werden
Der Vorschlag geht auf den Berichterstatter des JURI-Ausschusses, René Repasi, zurück und ist bislang nicht beschlossen. Nach Vorlage des Entwurfs am 29. Juni 2026 wurden am 22. Juli weitere Änderungsanträge eingebracht. Der JURI-Ausschuss hat darüber noch nicht abschließend entschieden; als vorläufiger Termin für die erste Lesung im Plenum ist der 5. Oktober 2026 vorgesehen.
Quelle: Europäisches Parlament, JURI, Draft Report PE790.143v01‑00, 29.06.2026, Änderungsantrag 231; Verfahren 2026/0074(COD).
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