Mit der Errichtung des Schiedsgerichtshofs im vergangenen Jahr hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) das Ziel verfolgt, die Nutzung der alternativen Konfliktbeilegung (insbesondere von Schiedsverfahren, Mediation und Schiedsgutachten) durch Wirtschaftsunternehmen zu fördern (s. ZKM 2025, 213). Wie sich diese Angebote zueinander, aber auch zur staatlichen Gerichtsbarkeit verhalten, war Thema einer Informations- und Diskussionsveranstaltung, zu der die DIHK Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft nach Berlin eingeladen hat. Dabei wurde deutlich, dass zwischen den verschiedenen Möglichkeiten kein Konkurrenzverhältnis besteht, sondern dass die Wahl des optimalen Vorgehens von den Gegebenheiten des konkreten Falles abhängig ist. Der Zivilprozess könne, wenn es zu den derzeit diskutierten Reformen kommt und sich die Commercial Courts und Chambers zu hoch spezialisierten und qualifizierten Spruchkörpern entwickeln, für bestimmte Konflikte durchaus eine geeignete Option darstellen. Für die Vollstreckung von Entscheidungen im Nicht-EU-Ausland biete die Schiedsgerichtsbarkeit die besten Möglichkeiten. Die Akzeptanz konsensorientierter Verfahren wie Mediation und Schlichtung könne durch abgestufte Konfliktlösungsklauseln in den Verträgen gefördert werden.
Sep
14

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