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Sep 14

Akzeptanz der Verbraucherschlichtung lässt weiterhin zu wünschen übrig

  • 14. September 2026
  • Ausgabe 5/2026

Die Verbraucherschlichtung hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt positiv entwickelt; ihr Potenzial ist aber – auch neun Jahre nach Schaffung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) – immer noch nicht ausgeschöpft. Zu diesem Ergebnis gelangt der aktuelle Verbraucherschlichtungsbericht, den das Bundesamt für Justiz alle vier Jahre gegenüber der Europäischen Kommission zu erstatten und zu veröffentlichen hat. Aus ihm ergibt sich, dass die Zahl der Anträge bei den deutschen Verbraucherschlichtungsstellen von 104.645 im Jahr 2022 auf 146.446 im Jahr 2025, d.h. um rund 40 Prozent, gestiegen ist. Abschließend bearbeitet wurden in diesem Zeitraum 465.669 Verfahren. Die meisten davon entfallen auf die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (143.805), bei der ein Zuwachs um 140 Prozent zu verzeichnen war, gefolgt vom Versicherungsombudsmann (78.971) und der Schlichtungsstelle Energie (72.851).

Die Einigungsquote lag in den Berichtsjahren zwischen 78 und 88 Prozent und damit über den Werten des vorangegangenen Berichts von maximal 65 Prozent. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der Bericht darunter das Verhältnis zwischen der Anzahl der im Vorverfahren oder durch Annahme des Schlichtungsvorschlags erzielten Einigungen und der Anzahl der Verfahren, in welchen ein Schlichtungsvorschlag nicht angenommen wurde, versteht. Nicht berücksichtigt ist dabei, dass zahlreiche Verfahren erfolglos bleiben, weil die Unternehmerseite sich nicht beteiligt. Abgesehen von den Stellen, bei denen eine Teilnahme durch Gesetz oder Satzung vorgeschrieben ist, ist die Mitwirkungsbereitschaft nach wie vor sehr gering. So konnten z.B. bei der Universalschlichtungsstelle des Bundes rund zwei Drittel der zulässigen Anträge nicht behandelt werden, weil die Unternehmer die Verfahrensteilnahme abgelehnt haben.

Als bezeichnend für das gering ausgeprägte Interesse der Unternehmer an der Verbraucherschlichtung benennt der Bericht auch den Umstand, dass seit Erlass des VSBG kaum neue branchenspezifische Schlichtungsstellen gegründet wurden. Um das Potenzial der Verbraucherschlichtung besser auszuschöpfen, empfiehlt der Bericht, die damit verbundenen Vorteile für Verbraucher und Unternehmer durch enge Zusammenarbeit mit Unternehmensverbänden und bessere Information der Verbraucher stärker ins Bewusstsein zu rücken. Beachtlich findet der Bericht den Trend, dass Verbraucher durch KI-Anwendungen zum Schlichtungsverfahren gelotst werden.

Abrufbar ist der ausführliche Bericht auf der Website des BMJV – Kurzlink: https://ottosc.hm/AReDJ

Foto: ©nmann77 – stock.adobe.com

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Redaktion ZKM

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