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Jul 05

Die Musterfeststellungsklage entlastet die Justiz nicht

  • 5. Juli 2022
  • Ausgabe 4/22

Ronny Jahn leitet seit 2019 das Team Musterfeststellungsklage beim Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv. Der 43-Jährige trat die Stelle gleichzeitig mit Inkrafttreten der Musterfeststellungsklage an. Die Musterfeststellungklage war kaum eingeführt, da waren sich schon alle einig: Das kann nichts geben. Diese Klageform hilft weder den Klägern noch der überlasteten Justiz. Nun haben wir nach drei Jahren einige Verfahren zu Ende gebracht. Es gibt insgesamt knapp 30 Musterfeststellungsklagen, ungefähr die Hälfte davon hat der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv angestrengt. Für Ronny Jahn ist die Musterfeststellungsklage ein Quantensprung, weil sie die Verjährung hemmt. Dennoch sieht Jahn im Interview mit dem Branchenmagazin JUVE einen Hemmschuh: Letztlich handele es sich doch nur um eine Feststellungsklage. „Wenn ich als Verbraucher meine Rechte durchsetzen will und nicht nur auf einen Vergleich setze, dann wähle ich möglicherweise andere Wege. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, wird versuchen, seine Ansprüche auf eigene Faust durchzusetzen, andere setzen auf ein Abtretungsmodell. In dieser Hinsicht hat also die Musterfeststellungklage schon Defizite. Und die erhoffte Entlastung der Justiz ist auch nicht zu erreichen, wenn Kläger im Ernstfall nochmal extra ihren Schadensersatz einklagen müssen.“

Das Bundesjustizministerium arbeitet derzeit am Referentenentwurf für die Umsetzung der Europäischen Richtlinie zu Verbandsklagen. Ronny Jahn wünscht sich von der Gesetzesnovelle, dass die neue Klage praktikabler, handhabbarer und verbraucherfreundlicher wird. „Die ursprüngliche Vorstellung des Gesetzgebers war, dass es 450 Musterfeststellungsklagen pro Jahr geben soll. In drei Jahren gibt es nun knapp 30. Das zeigt, dass das Modell durch unterschiedliche Vorgaben gehemmt ist“, so Jahn. Außerdem sollte man seiner Meinung nach darauf verzichten, dass sich Verbraucher schon so früh in ein Klageregister eintragen müssen. „Es wäre gut, wenn sie sich einer Klage auch noch anschließen können, nachdem die Entscheidung gefallen ist. Da sie keinen Einfluss auf die Verbandsklage haben, kaufen die Verbraucher bei einem Zwang zur frühen Anmeldung die Katze im Sack und werden stattdessen vielfach lieber individuell klagen. Und ganz wichtig: Nach dem Urteil braucht es ein einfaches Verteilverfahren. Es kann nicht sein, dass eine Verbandsklage im Ernstfall in 40.000 Erkenntnisverfahren mündet.“

Quelle: www.juve.de v. 25.5.2022

 

 

 

 

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Redaktion ZKM

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