zkm-report
  • Beiträge
  • Veranstaltungen
zkm-report
  • Beiträge
  • Veranstaltungen
Nov 14

Stiftung fordert Abschaffung der Selbstzertifizierung von Mediatoren

  • 14. November 2022
  • Ausgabe 6/2022

In einem Positionspapier vom Oktober 2022 weist die Deutsche Stiftung Mediation auf die nachteiligen Auswirkungen der bestehenden Zertifizierungsregelung im Mediationsgesetz hin und unterbreitet Vorschläge für „eine Zertifizierung, die diesen Namen verdient“. Als Hauptkritikpunkt wird angeführt, dass die Bezeichnung „zertifiziert“ eine Qualitätskontrolle vorspiegelt, die in Wirklichkeit nicht stattfindet. Dies widerspreche nicht nur den Anforderungen an einen wirksamen Verbraucherschutz, sondern beeinträchtige zugleich den Zugang zur und das Vertrauen in die Mediation. Dieses Vertrauen sei aber unabdingbare Voraussetzung dafür, dass sich die Mediation als Methode der schonenden und effizienten Konfliktlösung durchsetzen kann. Wesentliches Merkmal einer Zertifizierung sei, dass die in einem Anforderungskatalog (Handbuch) festgelegten Qualitätsanforderungen von einer unabhängigen Stelle überprüft werden. Das Papier unterbreitet hierfür diverse Vorschläge und spricht sich dafür aus, dass dieses für die Akzeptanz der Mediation wichtige Thema von der Rechtspolitik vordringlich aufgegriffen wird. Es ist auf der Website der Stiftung abrufbar.

Quelle: Pressemitteilung der Deutsche Stiftung Mediation v. 12.10.2022

 

 

  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail
Redaktion ZKM

Über den Autor

Verwandte Beiträge

Der Beitrag kann nicht kommentiert werden.

Letzte Beiträge

  • Schlichtung muss bekannter werden: Nur jeder Dritte weiß Beschied
  • Regierung will keine Pflicht zur Schlichtung bei Reisen
  • UPC PMAC startet zweite Ausschreibungsrunde für Mediatoren, Schiedsrichter und Experten
  • China: Erster landesweiter Rechtsrahmen für die Wirtschaftsmediation
  • Prozessgericht bleibt bei Übertragung auf Güterichter das leitende Gericht
  • Konflikteskalation bei der Zeitungsgruppe Ostfriesland
  • Mediation in Indien: Ein neuer Ansatz zur Entlastung der Gerichte
  • Kein Ausschluss des Rechtswegs durch unbestimmte Schlichtungsklausel (OGH Österreich)
  • Schlichtungsstelle Private Krankenversicherung: Jede dritte Beschwerde erfolgreich
  • ADR-Literatur
© Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln | Impressum | Datenschutz | Verträge hier kündigen