Mit insgesamt 972 Anträgen sind 2022 im Vergleich zum Vorjahr ca. 16 % weniger Anträge auf Schlichtung bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft eingegangen. Bei den insgesamt 1.056 im Jahr 2022 erledigten Verfahren handelte es sich in 462 Angelegenheiten um reine Gebührenstreitigkeiten. 357 erledigte Verfahren betrafen ausschließlich Schadensersatzforderungen und 237 Verfahren hatten sowohl Streitigkeiten über die Gebühren als auch Schadensersatzforderungen zum Gegenstand.
Die Einigungsquote der bis zum 31. Dezember 2022 abgeschlossen Schlichtungsverfahren lag im Berichtsjahr bei ca. 63 % und hat damit im Vergleich zum Vorjahr leicht zugenommen.
Im Berichtsjahr konnten den Parteien ca. 15 % mehr Schlichtungsvorschläge als im Vergleich zum Vorjahr unterbreitet werden. Neben einer leicht gestiegenen Annahmequote ist 2022 auch die Teilnahmebereitschaft der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte an dem rein freiwilligen Schlichtungsverfahren auf ca. 92 % gestiegen. Das dokumentiert die hohe Akzeptanz der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft.
Mit 56 % wurden bereits über die Hälfte aller Schlichtungsanträge über das Online-Formular auf der Internetseite der Schlichtungsstelle gestellt. Dank konsequenter Aufklärung und einem neu gestalteten Antragsformular ist auch die Zahl unzulässiger Anträge im Berichtsjahr zurückgegangen.
Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vermittelt ausschließlich bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren (ehemaligen) Mandanten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert in Höhe von 50.000,- Euro. Dazu gehören Streitigkeiten über Vergütungsrechnungen und/oder Schadensersatzforderungen.
Schlichtungsanträge können sowohl von Mandantinnen und Mandanten, die Verbraucher oder Unternehmer sind, als auch von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gestellt werden, wenn z. B. Streit über ihre anwaltliche Vergütung besteht.
Quelle: Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Tätigkeitsbericht 2022 (Kurzlink: https://ottosc.hm/ZhI8f)
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