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Jul 14

Schiedsgerichtsbarkeit: Konkurrenz belebt das Geschäft

  • 14. Juli 2023
  • Ausgabe 4/2023

Seit Anfang des Jahres ist Ramona Schardt neue Generalsekretärin der Deutschen Institution der Schiedsgerichtsbarkeit (DIS). Im Interview mit Helene Bubrowski von der FAZ plädiert sie dafür, das Schiedsgerichtswesen stärker als bisher in die Juristenausbildung zu integrieren.

Auf die Frage, wie sie das Ziel des Bundesjustizministers einschätze, mit einem neuen Gesetzentwurf zur Stärkung der Justiz die immense Abwanderung von Fällen aus der staatlichen Ziviljustiz an Schiedsgerichte zu stoppen, antwortet Schardt diplomatisch. Schiedsgerichte und staatliche Gerichte stünden nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander, sondern in einem Kooperationsverhältnis. Davon könnten Gerichte und Schiedsgerichte profitieren. Beide gemeinsam präsentierten Deutschland als Ort der Streitbeilegung. Nur wenn es gelinge, diese Zusammenarbeit zu verbessern, werde Deutschland sich international als Streitbeilegungsort etablieren.

Die Schiedsgerichtsbarkeit in Deutschland hatte in der Vergangenheit laut FAZ einen schlechten Ruf. Ramona Schardt meint im Interview mit der FAZ, dass sich die Kritik in der Vergangenheit vor allem auf die Investitionsschiedsgerichte bezogen habe, die über Klagen von Investoren gegen Staaten entscheiden. Auch gegen die Handelsschiedsgerichtsbarkeit habe es den Vorwurf gegeben, dass da hinter verschlossenen Türen entschieden werde. „Ich bin tatsächlich der Meinung, dass wir mehr Transparenz brauchen. Die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) hat sich einer transparenten Arbeitsweise verpflichtet. Es wird derzeit auch diskutiert, ob künftig die Veröffentlichung von Schiedssprüchen gestattet werden soll, wenn die Parteien mit der Veröffentlichung einverstanden sind“, so Schardt.

Dass die Deutsche Industrie- und Handelskammer kürzlich einen Schiedsgerichtshof gegründet und sich in der Schiedsszene stärker einbringen will als bislang, gefällt Ramona Schardt gar nicht. Dieser Initiative hätte es nicht bedurft. Die DIS-Regeln, insbesondere die Regeln für beschleunigte Verfahren, seien auch für kleinere und mittelständische Unternehmen anwendbar und praktikabel. „Im Ergebnis werden wir gemeinsam den Schiedsstandort Deutschland stärken. Das ist immer in unserem Interesse. Die Kunden mögen das eine oder andere bevorzugen. Konkurrenz belebt das Geschäft“, so Schardt.

Quelle: FAZ vom 7.6.2023

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Redaktion ZKM

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