Die Coronakrise wirft eine Menge spannender Rechtsfragen auf. In der öffentlichen Diskussion stehen dabei derzeit öffentlich-rechtliche Fragestellungen (beispielsweise Ausgangsbeschränkungen, öffentliche Finanzhilfen für Unternehmen oder Triagierungen) im Vordergrund. Im Hinblick auf die wirtschaftlichen Folgen drängen aber auch viele zivilrechtliche Probleme. Manche davon geht der Gesetzgeber bereits an. Die Online-Tagung „Vertragsrecht in der Coronakrise“ widmet sich solchen Fragestellungen aus dem Bereich des Vertragsrechts. Sind Vertragsanpassungen möglich, wenn die Leistung für eine der Parteien durch die Einschränkungen des öffentlichen Lebens sinnlos geworden sind? Unter welchen Umständen ist von einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung auszugehen? Welche Vertragspartei trägt welche Risiken im Fall allgemeiner Ausgangsbeschränkungen?
Die Online-Tagung „Vertragsrecht in der Coronakrise“ findet am Wochenende 18./19. April 2020 statt. Die Beiträge werden als Video online gestellt und von der Tagungshomepage (http://jura.uni-koeln.de/extern-divider/effer-uhe/online-tagung-1-vertragsrecht-in-der-coronakrise) aus verlinkt. In der Kommentarspalte der Videoplattform können die Referate diskutiert werden. Die Beiträge erscheinen im Anschluss an die Tagung in einem Tagungsband bei Nomos als E-Book (Open Access). Sobald die Manuskripte eingereicht sind, stellen wir sie vorab bis zum Erscheinen des Tagungsbandes auf der Tagungshomepage online.
Programm
Das Videoformat der Tagung ermöglicht, die Vortragsvideos flexibel zu jeder beliebigen Zeit anzusehen. Die Diskussion findet aber in bestimmten Zeitfenstern statt: Die folgende Programmübersicht gibt jeweils ein Zeitfenster an, innerhalb dessen die Zuschauer Fragen stellen können, und ein Zeitfenster, in dem der Referent auf die Fragen antworten wird. Die Diskussion wird sich im Rahmen der Kommentarfunktion von Youtube beim jeweiligen Video abspielen. Um aktiv an der Diskussion teilzunehmen, ist daher ein Youtube-Account erforderlich, den Sie auf www.youtube.com kostenfrei anlegen können.
Samstag, 18.04.2020
Titel | Referent | Zeitfenster für Fragen des Auditoriums | Zeitfenster für Antworten des Referenten |
Grußwort | Staatssekretär Mathias Weilandt (Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung) | ||
Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art. 240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen – Teil I: Die Corona-Einrede: Moratorium für Verbraucher und Kleinstunternehmen | Dr. Ann-Marie Kaulbach, Köln | 10-12 Uhr | 12-14 Uhr |
Die vertragsrechtlichen Regelungen in Art. 240 EGBGB: Voraussetzungen, Rechtsfolgen, offene Fragen – Teil II: Sonderregelungen für Verbraucherdarlehensverträge | Dipl.-Kfm. Dr. Bernd Scholl, Köln | 11-13 Uhr | 13-15 Uhr |
Niemand zahlt mehr Miete!? – Die ‚Corona-Krise‘ und Ihre Auswirkungen auf die Pflicht zur Mietzahlung | Dr. Jonas Brinkmann, Bielefeld | 12-14 Uhr | 14-16 Uhr |
Verbraucher- und Gläubigerrechte in der Corona-Krise – Ausweitung oder Einschränkung? | Dr. Caspar Behme, München | 13-15 Uhr | 15-17 Uhr |
Corona und das allgemeine Leistungsstörungsrecht | Prof. Dr. Thomas Riehm, Passau | 14-16 Uhr | 16-18 Uhr |
Sonntag, 19.04.2020
Titel | Referent | Zeitfenster für Fragen des Auditoriums | Zeitfenster für Antworten des Referenten |
Wegfall der Geschäftsgrundlage als Antwort des Zivilrechts auf krisenbedingte Vertragsstörungen? Systemerwägungen zu § 313 BGB und sachgerechter Einsatz in der judikativen Praxis | Jun.-Prof. Dr. Jens Prütting, Hamburg | 10-12 Uhr | 12-14 Uhr |
COVInsAG: Auswirkungen auf die Insolvenzantragspflicht und die Haftung der Organe | Prof. Dr. Jens M. Schmittmann, Essen | 11-13 Uhr | 13-15 Uhr |
Ausgewählte Probleme aus dem Reiserecht | PD Dr. Patrick Meier, Würzburg | 12-14 Uhr | 14-16 Uhr |
Transportrecht | Jun.-Prof. Dr. Andreas Maurer, Mannheim | 13-15 Uhr | 15-17 Uhr |
Arbeitsvertragsrecht in der Coronakrise | Stephan Klawitter, Berlin | 14-16 Uhr | 16-18 Uhr |