Wann sich ein Rechtsanwalt für die Versendung einer Berufungsbegründung nach Entdeckung einer falschen beA-Adresse mit einer Einzelanweisung an die mit der Versendung befasste Mitarbeiterin begnügen darf und wann er deren Ausführung persönlich überprüfen muss, hatte der III. Zivilsenat zu entscheiden: Nachdem ihre Berufungsbegründung verspätet eingegangen war, hat die Klägerin Wiedereinsetzung beantragt. Ihr Rechtsanwalt […]