Diese Woche geht es um das arglistige Verschweigen eines Gebäudemangels. Undichtes Terrassendach als Sachmangel BGH, Urteil vom 27. Oktober 2023 – V ZR 43/23 Der V. Zivilsenat befasst sich mit § 434 und § 444 BGB. Die Kläger erwarben im Jahr 2016 von den Beklagten ein Einfamilienhaus. Im Jahr 2017 beanstandeten die Kläger Wassereintritte im Bereich des Terrassendachs. Ein in einem […]