Autoren-Archiv: Prof. Dr. Fritz Jost

Universität Bielefeld

Reputation der Mediation – Steigerung durch Regulierung?

Jedenfalls einige Professionen genießen hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und werden in einem Umfang nachgefragt, welcher die Berufsträgerinnen und -träger auskömmlich leben lässt. In bestimmten persönlichen Krisen ist es unabweisbar, ihren Rat und Beistand einzuholen, wenn man etwa an die Ärzte- und die Rechtsanwaltschaft denkt. Als Berufsstand weisen sie das besondere Merkmal des (Zwangs-)Zusammenschlusses in […]

Durchsetzung der Verbraucherstreitbeilegung ungenügend

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016 wird reformiert. Zum Gesetzent­wurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10348) hat der Bundesrat rasch Stellung ge­nommen, die Bundesregierung repliziert (BT-Drs. 19/10991), und am 26.6.2019 wurden acht Sachverständige vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört. Greift man heraus, dass der Bund zur angestrebten Flächen­deckung des Schlichtungsangebots mit einer von ihm getragenen Universalschlich­tungsstelle für die […]

Unternehmen und Verbraucherstreitbeilegung – ein Dilemma

Seit Februar 2017 gelten die Mitteilungspflichten des § 36 Verbraucherstreitbeile­gungsG (VSBG). Ein Unternehmer mit Webseite oder als Verwender allg. Geschäfts­bedingungen muss den Ver­braucher „leicht zugänglich, klar und verständlich“ unter anderem davon in Kenntnis setzen, „inwieweit er bereit ist…an Streitbeilegungs­ver­fahren vor einer Ver­brau­cherschlich­tungsstelle teilzunehmen“ (Abs. 1 Nr. 1 der Vor­schrift). Greger (https://www.schlichtungs-forum.de, 28.2.2018) stellt schon im […]

Diskussion um den Pflichtenkanon des Mediators – BGH, Urt. v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17: Ergebnis richtig, Begründung zweifelhaft.

Ãœber unterschiedliche Rechtsmeinungen zu streiten ist wichtig und macht Spaß. Deshalb sei der Ball, den Hartung in seiner Anmerkung wie im ZKM Blog vom 5.2.1018 spielt, gerne nochmals auf­ge­nommen. Richtig ist, dass M. Hartung, R. Greger und F. Jost das Urteil des BGH v. 21.9.2017 – IX ZR 34/17 im Ergebnis für richtig halten. Die […]