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Mrz 14

47 Prozent mehr Anträge bei der Schlichtungsstelle Telekommunikation

  • 14. März 2023
  • Ausgabe 2/2023

An die Schlichtungsstelle Telekommunikation der Bundesnetzagentur richteten sich Kundinnen und Kunden von Telekommunikationsunternehmen im Jahr 2022 mehr als 3.000 Mal mit ihren Anliegen an die Schlichtungsstelle. In 2.389 Fällen stellten sie einen Antrag auf Schlichtung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Anträge um circa 47 Prozent gestiegen. Im Vorjahr waren es 1.622 Schlichtungsanträge.

Im Jahr 2022 bezog sich fast jeder dritte Schlichtungsantrag auf die Inhalte und die Umsetzung von Verträgen. Weitere Schwerpunkte bildeten Streitfälle im Zusammenhang mit Störungen, verminderter Datenübertragungsrate und Rechnungsreklamationen.

Im Jahr 2022 beendete die Schlichtungsstelle Telekommunikation 2.351 Verfahren. In 886 Fällen wurde eine Übereinkunft der streitenden Parteien erreicht (38 Prozent). In 429 Fällen zogen die Antragsteller ihre Anträge zurück. In 618 Fällen verweigerten die Unternehmen die Teilnahme am Schlichtungsverfahren. In 35 Fällen nahmen die Parteien den Schlichtungsvorschlag nicht an. In 383 Fällen lagen die Voraussetzungen für die Eröffnung eines Schlichtungsverfahrens nicht vor. Bezogen auf die Anzahl der beendeten Verfahren konnte die Schlichtungsstelle im Vergleich zum Vorjahr einen wesentlich höheren Anteil der Schlichtungsverfahren eröffnen.

Die Schlichtungsstelle Telekommunikation vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Telekommunikationsunternehmen und deren Kundinnen und Kunden. Ziel ist es, eine einvernehmliche Lösung zwischen den Parteien zu erreichen, um so eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das Verfahren ist für beide Parteien freiwillig und kostenfrei.

Der Tätigkeitsbericht 2022 sowie nähere Informationen zum Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsstelle Telekommunikation sind unter www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle und www.bundesnetzagentur.de/tk-schlichtungsstelle-bericht veröffentlicht.

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Redaktion ZKM

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