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Jul 14

Österreich: Verbraucherschlichtung unter Hinzuziehung von Sachverständigen

  • 14. Juli 2023
  • Ausgabe 4/2023

Eines der dominierenden Themen des Jahres 2022 war auch bei der Verbraucherschlichtung Austria die Energiekrise und die damit einhergehenden Teuerungen. So hat sich im Bereich der Heizkostenabrechnung die Zahl der Anträge im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt. Inhaltlich ging es dabei meist um die Frage der Richtigkeit der neuen, oft deutlich höheren Teilbetragsvorschreibung sowie um den Wunsch auf Herabsetzung dieser. Neben Problemen mit der Heizkostenabrechnung waren Streitigkeiten in den Bereichen Versicherung, Elektrohandel und Fitnesscenter die häufigsten Gründe für eine Antragstellung. Dabei spielte vielfach der Wunsch nach einer vorzeitigen Kündigung von Verträgen eine Rolle, die man sich aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten nicht mehr leisten konnte.

2022 wurde dank einer zusätzlichen Förderung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auch das Projekt der Beiziehung von Sachverständigen zu Schlichtungsverfahren fortgeführt. Dadurch konnte die Schlichtungsstelle bei technischen Sachfragen auf das Knowhow von Expertinnen und Experten zurückgreifen. Dadurch konnte in ansonsten wohl kaum lösbaren Fällen eine Einigung erzielt werden.

Insgesamt konnte die Verbraucherschlichtung Austria auch 2022 wieder an die erfolgreiche Tätigkeit der Vorjahre anknüpfen. Es kam zu einer abermals deutlichen Steigerung der Anfrage- und Antragszahlen, wobei sich die Erfolgsquoten bei gleichbleibender personeller Ausstattung jedoch kaum veränderten. So wurden 10.514 allgemeine Anfragen erledigt, 1.445 neue Schlichtungsanträge entgegengenommen und 1.327 Fälle abgeschlossen. Die Anzahl der Neuanträge hat sich gegenüber dem Vorjahr somit um rund 16 Prozent erhöht. 248 der abgeschlossenen Fälle konnten wegen eines Ablehnungsgrunds (z.B. Unzuständigkeit) nicht behandelt werden, in weiteren 194 Fällen lehnte das Unternehmen die Teilnahme am Verfahren ab. Die Ausarbeitung einer Lösung war in diesen Fällen daher nicht möglich. In den verbleibenden 885 Fällen konnte 689-mal eine Einigung und 196-mal keine Einigung erzielt werden. Unter Außerachtlassung der von der Schlichtungsstelle abgelehnten Fälle ergeben sich daraus eine Teilnahmequote von 82 Prozent und eine Einigungsquote von 64 Prozent. 94 Prozent der Konsumentinnen und Konsumenten sowie 86 Prozent der Unternehmen gaben an, sie würden sich erneut an Schlichtungsverfahren beteiligen.

Quelle: Verbraucherschlichtung Austria, Jahresbericht 2022 (Kurzlink https://ottosc.hm/YAtzS)

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Redaktion ZKM

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