In der Wissenschaft tauchen immer wieder Fälle auf, in denen möglicherweise gegen allgemeine Standards guter wissenschaftlicher Praxis verstoßen worden ist. Um solche Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens in einer vertraulichen Weise klären zu können, ohne die Reputation der Beteiligten, der Anzeige Erstattenden, des Beschuldigten voreilig zu ramponieren, hat man auf Initiative der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) an den Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen sogenannte Ombudsverfahren eingeführt. Ein Ombudsmann für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens berät zum einen positiv, wenn es um Fragen des wissenschaftlich korrekten Verhaltens geht. Zum andern nimmt er sich der sogenannten Verdachtsfälle an, etwa wenn Daten gefälscht wurden, plagiiert wurde, primäre Daten nicht archiviert und der Überprüfung entzogen worden sind, wenn Autorenrechte durch Verwendung fremder Forschungsdaten verletzt wurden. Das sieht sich dann etwa der Wissenschaftsrechtler Klaus F. Gärditz an. Er ist Professor für Öffentliches Recht in Bonn, und dort auch Ombudsmann für Verdachtsfälle wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Wenn sich der Verdacht nicht erhärtet, sondern widerlegen lässt, wird das Verfahren eingestellt, und die Beteiligten werden informiert. Und es bleibt eine interne Sache, von der idealerweise nichts an die Öffentlichkeit gelangt. Wie die Verfahren weiterlaufen, wenn sich ein Verdacht erhärtet und wo genau Reformbedarf besteht, erklärt Gärditz im Interview mit der FAZ.
Quelle: www.faz.net v. 5.6.2024
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