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Nov 14

Ausspionierte TWITTER-Accounts: Legal Tech-Dienstleister zahlt Nutzern Sofortentschädigung

  • 14. November 2024
  • Ausgabe 6/2024

Datenpannen sind längst keine Seltenheit mehr: Ob bei Facebook, LinkedIn, Streamingdiensten wie Deezer, Banken, Krankenkassen oder Shopping-Websites – immer wieder fischen Hacker Nutzerdaten ab, um sie anschließend für Spamnachrichten zu verwenden oder unter falscher Identität Verträge abzuschließen. Betroffene haben einen Anspruch auf Schadenersatz. Das regelt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Doch wie hoch der ist, darüber wird in unzähligen Verfahren noch gestritten. Trotz mehrerer Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) steht ein höchstrichterliches Urteil und eine damit verbindliche Schadensumme immer noch nicht fest. Das Start-up Rightnow stößt nun in diese rechtliche Lücke und bietet Kunden, deren Twitter-Accounts Ende 2022 ausspioniert wurden, eine schnelle Lösung an. Rightnow kauft von dem Datenleck betroffenen Nutzern ihre Forderung ab und zahlt dafür eine Sofortentschädigung im zweistelligen Bereich.

Das Legal-Tech-Unternehmen hat laut Handelsblatt bereits 10.000 Forderungen eingekauft und wird diese auf eigene Rechnung in Kürze gemeinsam mit der Kanzlei Hausfeld am Landgericht Berlin als Sammelklage einreichen. Ähnliche Angebote macht Rightnow auch für vermeintlich unrechtmäßige Netflix-Preiserhöhungen oder auch im Bereich Online-Glücksspiel. Das Angebot kommt nicht für diejenigen infrage, die einen tatsächlichen finanziellen Schaden erlitten haben, weil ihre Daten missbräuchlich verwendet wurde. Sondern es richtet sich an all jene, die lediglich einen immateriellen Schaden erlitten haben, weil sie fürchten, ihre Daten könnten missbraucht werden.

Laut Christoph Herrmann, Rechtsexperte bei der Stiftung Warentest, ist die Sofortentschädigung eine Chance, schnell ein bisschen Geld mitzunehmen. „Wer wirklich einen großen Schaden davongetragen hat, von unzähligen Spam-Anrufen bis hin zu Vertragsabschlüssen mit der gestohlenen Identität, sollte besser selbst klagen, am besten mit Unterstützung einer Rechtsschutzversicherung“, rät der Experte.

Quelle: www.handelsblatt.com v. 11.7.2024

Foto: shutterstock.com

 

 

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Redaktion ZKM

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