zkm-report
  • Beiträge
  • Veranstaltungen
zkm-report
  • Beiträge
  • Veranstaltungen
Nov 14

Verfassungsbeschwerden zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen unzulässig

  • 14. November 2025
  • Ausgabe 6/2025

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat zwei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Wirksamkeit von Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen als unzulässig verworfen. In den Verfahren ging es um die Reichweite der sogenannten Achmea-Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und deren Bedeutung für Schiedsverfahren nach dem Energiecharta-Vertrag sowie für bilaterale Investitionsschutzabkommen mit Drittstaaten.

Im ersten Verfahren (Az.: 2 BvR 1277/23) hatten Investoren aus EU-Mitgliedstaaten ein ICSID-Schiedsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Der BGH erklärte das Verfahren jedoch für unzulässig, da Schiedsklauseln in Intra-EU-Verträgen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nicht mit dem Unionsrecht vereinbar seien. Die Verfassungsbeschwerde der Investoren blieb ohne Erfolg, weil sie keine ausreichende Substantiierung ihrer Grundrechtsrügen vorgelegt hatten.

Im zweiten Verfahren (Az.: 2 BvR 85/24) wandte sich die Republik Indien gegen einen Beschluss des BGH, der einen Schiedsspruch aus einem bilateralen Investitionsschutzvertrag mit Deutschland für vollstreckbar erklärte. Indien beanstandete insbesondere, dass der BGH keine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof vornahm. Auch hier sah das BVerfG die Rügen als unzureichend begründet an und wies die Beschwerde zurück.

Das Gericht stellte klar, dass weder im Zusammenhang mit dem Energiecharta-Vertrag noch bei bilateralen Abkommen mit Drittstaaten ein verfassungsrechtlicher Verstoß erkennbar sei. Der BGH habe sich eingehend mit der einschlägigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs auseinandergesetzt und seine Entscheidungen nachvollziehbar begründet. Eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter oder des Willkürverbots sei nicht substantiiert dargelegt worden.

Quelle: rechtundpolitik.com v. 18.9.2025

Foto: shutterstock.com

 

  • Twitter
  • LinkedIn
  • E-Mail
Redaktion ZKM

Über den Autor

Verwandte Beiträge

Der Beitrag kann nicht kommentiert werden.

Letzte Beiträge

  • ROLAND Rechtsschutz bietet Gewerbekunden erstmals Wirtschaftsmediation an
  • Gericht: Klinik darf Konflikt unter Medizinern ohne Mediationsversuch durch eine Umsetzung beenden
  • Arbeitsgericht hebt Hausverbot gegen Betriebsratsvorsitzenden auf – Parteien einigen sich auf Mediation
  • Verfassungsbeschwerden zu Schiedsklauseln in Investitionsschutzverträgen unzulässig
  • Aktueller Stand der Einführung von Commercial Courts in den Bundesländern
  • Bundesverband MEDIATION wählt neuen Vorstand
  • Yachting Court of Arbitration gegründet – Schiedsgericht für den Wassersport
  • Mediation vereinbart: Streit um Rechnungsprüferin der Stadt Itzehoe vor dem Arbeitsgericht
  • ADR-Literatur
  • EuGH knackt Monopol des internationalen Sportgerichtshofs CAS
© Verlag Dr. Otto Schmidt, Köln | Impressum | Datenschutz | Verträge hier kündigen