Die Bundesstadt Bonn wird sich künftig an Schiedsverfahren zur Rückgabe von NS-Raubgut beteiligen. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, beschloss der Rat der Stadt ein sogenanntes „stehendes Angebot“, mit dem sich Bonn verpflichtet, bei Rückgabestreitigkeiten um NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut sich einem Schiedsverfahren zu unterwerfen. Das Angebot kann von berechtigten Anspruchstellenden jederzeit durch eine einfache Annahmeerklärung angenommen werden, ohne dass weitere Verhandlungen notwendig sind.
Das Verfahren basiert auf einem neuen Verwaltungsabkommen zur Schiedsgerichtsbarkeit, das Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im März 2025 geschlossen haben und das die bisherige „Beratende Kommission“ ersetzt. Bonn habe bereits in der Vergangenheit Verantwortung übernommen, erklärte die Stadtverwaltung. Das Kunstmuseum Bonn konnte zwei Restitutionsersuchen einvernehmlich abschließen, Werke mit unsicherer Herkunft wurden in die Lost Art-Datenbank aufgenommen und die Sammlung „Klassische Moderne“ wurde durch eine Provenienzforscherin untersucht.
Quelle: www.city-news.de v. 5.9.2025
Bild: shutterstock.com / Ilari Nackel
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