Am 1. April 2025 ist das Justizstandort-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Zweck des Gesetzes ist es, den Parteien einer (internationalen) Wirtschaftsstreitigkeit ein moderneres Verfahren vor deutschen staatlichen Gerichten zu ermöglichen und damit die Attraktivität des deutschen Justizstandortes zu steigern. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens ging der Bundesgesetzgeber davon aus, dass voraussichtlich nur in fünf Bundesländern ein Commercial Court eingerichtet werden würde. Tatsächlich wurde inzwischen in insgesamt neun Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen) ein Commercial Court eingerichtet. In Sachsen besteht die Besonderheit, dass vor dem dortigen Commercial Court Dresden nur auf Deutsch verhandelt werden kann. Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz gibt in einer Tabelle einen Überblick über den aktuellen Stand der Umsetzung des Justizstandort-Stärkungsgesetzes in den einzelnen Bundesländern.
Auch inhaltlich gehen die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Wege. Während z.B. in Berlin der Commercial Court am Kammergericht auf Streitigkeiten aus dem Bau- und Architektenrecht beschränkt ist, können am Oberlandesgericht Celle vor dem dort geplanten Commercial Court sämtliche der in § 119b Abs. 1 S. 1 GVG genannten Streitigkeiten verhandelt werden.
Noch uneinheitlicher wird es auf der Ebene der Commercial Chambers bei den Landgerichten. Es gibt Bundesländer, in denen die Commercial Chambers dieselbe Spezialisierung wie der Commercial Court haben (beispielsweise in Baden-Württemberg). In anderen hingegen bestehen keine Commercial Chambers, obwohl es einen entsprechenden Commercial Court gibt (beispielsweise in Bremen). In wieder anderen Bundesländern fehlt es an einer umfassenden Zuständigkeitskonzentration der Commercial Courts im Berufungsverfahren. In diesen Fällen ist nicht gewährleistet, dass für die Berufung gegen ein Urteil einer Commercial Chamber auch zwangsläufig der Commercial Court in diesem Bundesland zuständig ist. So ist zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen vorgesehen, dass im Berufungsverfahren gegen ein Urteil der Commercial Chamber des Landgerichts Bielefeld weiterhin das Oberlandesgericht Hamm und nicht der Commercial Court beim Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig ist.
Quelle: gleisslutz.com v. 15.10.2025
Bild: shutterstock.com / Achim Wagner

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