Auch Patentstreitigkeiten werden zunehmend nicht mehr vor staatlichen Gerichten, sondern im Wege der Schiedsgerichtsbarkeit beigelegt. Darauf weisen die Freshfields-Partner Dr. Nina Bayerl und Dr. Boris Kasolowsky in einem Gastbeitrag der Börsen-Zeitung hin. Die Trend spiegelt die wirtschaftliche Bedeutung von Patenten wider – insbesondere in Hightech-Branchen (wie etwa Life Sciences und Mikroelektronik) sowie die zunehmende internationale Verflechtung von Patentportfolios wider. Unternehmen suchen vor diesem Hintergrund nach effizienten, vertraulichen und international durchsetzbaren Streitbeilegungsmechanismen.
Klassische Patentprozesse bleiben – trotz jüngerer Entwicklungen in Richtung von grenzüberschreitenden Entscheidungen –häufig auf einzelne Jurisdiktionen beschränkt, sind kostenintensiv und dauern oft mehrere Jahre. Zudem bergen parallele Verfahren in verschiedenen Ländern das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen. Schiedsverfahren ermöglichen demgegenüber die Bündelung patentbezogener Streitigkeiten in einem zentralen Forum. Besonders relevant ist die internationale Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen von 1958., das eine relativ vorhersehbare und weitreichende Durchsetzung in nahezu allen relevanten Wirtschaftsräumen ermöglicht.
Ein bekanntes Beispiel für die Herausforderungen multinationaler Patentstreitigkeiten war der globale Konflikt zwischen AutoStore und Ocado, der Verfahren in Großbritannien, den USA, Deutschland sowie vor dem Europäische Patentamt umfasste und erst 2023 durch eine weltweite Einigung mit umfassenden Kreuzlizenzen beendete wurde.
Auch in internationalen Lizenzstreitigkeiten – etwa bei der Auslegung und Durchsetzung von Lizenzverträgen oder bei standardessenzielle Patente (SEPs) und FRAND-Lizenzbedingungen – wird die Schiedsgerichtsbarkeit genutzt. Da technische Standards global gelten, sind auch die zugrunde liegenden Lizenzbeziehungen international ausgestaltet; entsprechend stellt die Schiedsgerichtsbarkeit eine praktisch häufig genutzte Alternative zur gerichtlichen Festsetzungen globaler Lizenzgebühren.
Neben der Schiedsgerichtsbarkeit nennen die Autoren auch Mediation als Option zu Beilegung komplexer Auseinandersetzungen. Institutionalisierte Mediationsangebote bestehen etwa bei der ICC oder JAMS.
Schub erhält die Patent-Schiedsgerichtsbarkeit durch spezialisierte Prozessregeln der Schiedsinstitute. Ein Meilenstein waren die 1994 eingeführten WIPO-Schiedsregeln. Ein weiterer wichtiger Schritt wird das im Juni 2026 eröffnete „Mediations- und Schiedszentrums für Patentsachen (MSZP/PMAC)“ des Einheitlichen Patentgerichts sein. Die dort vorgesehenen Regeln sollen sowohl beim UPC anhängige Verfahren als auch komplexe, multinationale Streitigkeiten mit außereuropäischem Bezug erfassen.
Quelle: boersen-zeitung.de v. 13.05.2026
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