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Jul 14

Einigungsstelle: Das heimliche Machtzentrum der deutschen Arbeitswelt

  • 14. Juli 2026
  • Ausgabe 4/2026

Die Einigungsstelle nach Paragraf 76 Betriebsverfassungsgesetz erlebt einen Boom wie nie zuvor. In Situationen, in denen Arbeitgeber und Betriebsrat zu einer verbindlichen Regelung gelangen müssen, übernimmt sie faktisch die Rolle eines neutralen Schlichtungsorgans. Angesichts zahlreicher Restrukturierungsmaßnahmen großer Unternehmen verzeichnet dieses Instrument derzeit eine außergewöhnlich hohe Inanspruchnahme. Bemerkenswert ist, dass rund 70 % der Verfahren bereits in der ersten Sitzung abgeschlossen werden – ein Hinweis auf die hohe Konfliktlösungsfähigkeit des Gremiums und seine Bedeutung als Alternative zu gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Die Struktur des Gremiums ist gesetzlich klar vorgegeben: Ein neutraler Vorsitzender vermittelt zwischen gleich vielen Vertretern von Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Kosten trägt der Arbeitgeber. Die Möglichkeit, externe Sachverständige hinzuzuziehen, schafft insbesondere in komplexen wirtschaftlichen oder sozialen Konstellationen eine ausgewogene Verfahrenssituation – auch dann, wenn der Arbeitgeber mit umfangreicher anwaltlicher Unterstützung auftritt. Dieses level playing field ist ein wesentlicher Bestandteil der Funktionslogik der Einigungsstelle.

Die wirtschaftliche Lage und die aktuelle politische Rahmensetzung verstärken die Bedeutung betrieblicher Mitbestimmung zusätzlich. Die Bundesregierung unter Kanzler Merz hat kürzlich ihr einjähriges Bestehen gefeiert – und das Bundestariftreuegesetz für öffentliche Aufträge über 50.000 Euro auf den Weg gebracht. Ein klares Signal: Wer vom Staat profitieren will, muss faire Bedingungen bieten.

Besonders sichtbar wird die Rolle der Einigungsstelle derzeit im Zusammenhang mit Interessenausgleich und Sozialplan nach §§ 111 ff. BetrVG. Mehrere Großunternehmen haben drastische Einschnitte angekündigt, die das Verfahren erforderlich machen: Aldi Süd plant bis Ende 2027 den Abbau von rund 1.250 Stellen, insbesondere in der Digitaltochter Aldi DX. BioNTech schließt die Standorte in Idar-Oberstein, Marburg und Tübingen, wodurch bis zu 1.860 Mitarbeiter betroffen sind. BSH Hausgeräte hat sich Anfang Mai auf einen Sozialplan für den Standort Nauen geeinigt; die Waschmaschinenproduktion endet am 30. Juni 2027, der Standort bleibt als Logistikzentrum erhalten.

Die Einigungsstelle kann eine Schließung nicht verhindern. Aber sie erzwingt einen Sozialplan – mit Abfindungen, Transfergesellschaften und Qualifizierungsmaßnahmen. Das ist ihr eigentliches Machtmittel. Wie wichtig aktive Mitbestimmung ist, zeigt eine aktuelle Studie der Universität Trier und der Fachhochschule Bielefeld vom Mai 2026. Die Forscher untersuchten die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns, der zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro gestiegen ist. Das Ergebnis: In Betrieben ohne Betriebsrat ist der Anteil der Beschäftigten, die unter des Mindestlohns bezahlt werden, dreimal so hoch wie in Unternehmen mit aktiver Interessenvertretung. Auffällig ist zugleich, dass Verstöße in bestimmten Betrieben – sofern sie auftreten – häufig höhere Abweichungen aufweisen, insbesondere in Phasen schneller gesetzlicher Änderungen wie 2022. Die Studie legt nahe, dass bereits die institutionelle Präsenz eines Betriebsrats eine präventive Kontrollwirkung entfaltet.

Quelle: ad-hoc-news.ce v. 07.05.2026

Bild: Mikhail Nilov /Pexels

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Redaktion ZKM

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