Mit dem Referentenentwurf für ein Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Vorschläge zur Weiterentwicklung des Kindschaftsrechts vorgelegt. Ziel des Entwurfs ist es unter anderem, die Rechte von Kindern und Eltern weiter zu stärken, unterschiedliche Betreuungsmodelle rechtlich abzubilden und einvernehmliche Lösungen bei Konflikten über Sorge- und Umgangsfragen stärker zu fördern.
Die Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation e.V. (BAFM) hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht und begrüßt darin verschiedene Ansätze des Entwurfs. Besonders positiv bewertet der Verband die stärkere Orientierung am Kindeswohl, die Erweiterung der Beteiligungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie den Ansatz, Eltern stärker bei der Entwicklung eigener Lösungen zu unterstützen.
Zugleich weist die Stellungnahme auf eine bemerkenswerte Lücke hin: Obwohl der Referentenentwurf an zahlreichen Stellen auf Konsens und einvernehmliche Konfliktregelungen setzt, findet die Mediation als Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung keine ausdrückliche Erwähnung. Gerade weil der Entwurf auf Eigenverantwortung der Eltern und einvernehmliche Lösungen ausgerichtet sei, sieht die BAFM hier erhebliches Potenzial, die Rolle der Mediation im Kindschaftsrecht stärker zu verankern.
Vor diesem Hintergrund enthält die Stellungnahme eine Reihe konkreter Vorschläge. Angeregt werden unter anderem eine stärkere Verankerung der Mediation im Familienverfahrensrecht, eine Ausweitung der finanziellen Förderung von Mediationsverfahren, die Einführung einer obligatorischen ersten Mediationssitzung (mit anschließender freiwilliger Fortsetzung) sowie gesetzliche Qualitätsstandards für Familienmediatorinnen und -mediatoren. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen und die Frage, wie deren Perspektive im Rahmen einer Mediation angemessen berücksichtigt werden kann.
Die Stellungnahme versteht sich als Beitrag zur laufenden Reformdiskussion und bringt die Perspektive der Familienmediation in den Gesetzgebungsprozess ein.
Die Stellungnahme ist auf der Website der BAFM (www.bafm-mediation.de)
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