Vermittlungsausschuss: Beratung zum Wachstumschancengesetz am 21.2.2024

Der Bundesrat hat offiziell verkündet, dass der Vermittlungsausschuss am 21.2.2024 zur Beratung über das Wachstumschancengesetz zusammentreten wird. Ein solcher Termin war im vergangenen Jahr nicht mehr zustande gekommen, weil sich die Koalition einerseits und die Länder andererseits zunächst über die Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2024 einig werden wollten. Hintergrund ist, dass das Wachstumschancengesetz haushaltswirksame Regelungen in Höhe von 6 bis 7 Mrd. € enthält und deshalb die Haushaltslage abgewartet werden sollte. Nun steht zur Debatte, in welcher Höhe insbesondere die Länder bereit sind, Aufkommenseinbußen mitzutragen.

Dem Vernehmen nach wird ein Vorschlag diskutiert, der auf ein Gesamtvolumen von nur noch etwa 3 Mrd. € hinauslaufen würde. Gekürzt werden müsste dann insbesondere bei den geplanten Maßnahmen zur degressiven Afa, zum Abbau der unsystematischen Beschränkungen bei der Verlustverrechnung sowie bei der Investitionsprämie. Der Entwurf soll außerdem auch nicht haushaltswirksame Maßnahmen enthalten, wie z.B. die Einführung der Mitteilungspflicht für innerstaatliche Steuergestaltungen sowie die Einführung der obligatorischen e-Rechnung im zwischenunternehmerischen Bereich.

Welche Regelungen es durch den Vermittlungsausschuss schaffen und welche nicht, bleibt daher spannend. Auch steuerfremde Themen können insoweit Einfluss auf ein etwaiges Verhandlungsergebnis haben, als am 21.2.2024 insgesamt vier Gesetzgebungsvorhaben im Vermittlungsausschuss beraten werden. Neben dem Wachstumschancengesetz sind dies auch das „Krankenhaustransparenzgesetz“, das „Hauptverhandlungsdokumentationsgesetz“ sowie das „Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten“.

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