Der BGH hat in seinem Urteil v. 12.05.2016 (Az. IX ZR 208/15) festgestellt, dass die Formerfordernisse des § 3a Abs. 1 RVG grundsätzlich auch für einen Schuldbeitritt zur Vergütungsvereinbarung gelten. Auch dem Beitretenden muss deutlich gemacht werden, dass die vereinbarte Vergütung von der gesetzlichen abweicht.
Reisekosten des beigeordneten Rechtsanwalts
Wird ein Rechtsanwalt „zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts“ beigeordnet, kann er von der Landeskasse die Vergütung seiner Reisekosten bis zur höchstmöglichen Entfernung im Gerichtsbezirk verlangen. Das OLG Celle hat diese Rechtsprechung in seinem Beschluss vom 07.06.2016 (Az. 2 W 108/16) bestätigt. Danach sei der Rechtsanwalt vergütungsrechtlich so zu stellen, als wenn er irgendwo im Gerichtsbezirk tätig wäre, wobei zu seinen Gunsten von der höchstmöglichen Entfernung auszugehen ist.