Unrichtige Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssache Beschluss vom 9. März 2017  – V ZB 18/16 Mit einer potentiell haftungsträchtigen Frage befasst sich der V. Zivilsenat. Die Kläger hatten die Beklagten vor dem AG auf Rückschnitt einer Thujahecke in Anspruch genommen. Der zunächst mit der Sache befasste, für allgemeine Zivilsachen zuständige Richter gab das Verfahren an die für Wohnungseigentumssachen zuständige Kollegin […]