Diese Woche geht es erneut um Fallstricke des elektronischen Rechtsverkehrs. Beweiskraft eines elektronischen Empfangsbekenntnisses BGH, Beschluss vom 17. Januar 2024 – VII ZB 22/23 Der VII. Zivilsenat befasst sich mit den Wirkungen eines elektronischen Empfangsbekenntnisses in der Form eines strukturierten Datensatzes im Sinne von § 173 Abs. 3 Satz 2 ZPO. Der Kläger macht Gewährleistungsrechte wegen mangelhaften Einbaus einer Fußbodenheizung geltend. Das […]