Es war geplant, das UmRUG noch in 2022 zu verabschieden und zum 31.1.2023 in Kraft treten zu lassen. Nachdem das nicht umgesetzt wurde (siehe dazu aktuell die Blog-Beiträge von Wertenbruch und Heckschen/Knaier), rechnet man nun mit Verabschiedung und Inkrafttreten im Neuen Jahr, spätesten in der zweiten Hälfte Februar 2023.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenstellung an Beiträgen aus dem Zeitschriften-Portfolio des Verlags Otto Schmidt, die wir fortlaufend erweitern werden:
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Aus der ZIP:
- Lieder, Jan/Hilser, Raphael, Die Ersetzungsbefugnis bei umwandlungsrechtlichen Nachbesserungsansprüchen nach dem UmRUG, ZIP 2023, 1
- Lieder, Jan/Hilser, Raphael, Die Neuordnung des Rechtsschutzsystems gegen ein unangemessenes Umtauschverhältnis bei Umwandlungsmaßnahmen nach dem UmRUG, ZIP 2022, 2521
- Heckschen, Heribert/Knaier, Ralf, Reform des Umwandlungsrechts kurz vor dem Ziel, ZIP 2022, 2205
- Wollin, Sören, Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, ZIP 2022, 989
Aus der GmbHR:
- Heckschen/Knaier, Das UmRUG auf der Zielgeraden, GmbHR 2022, R376.
- Ulrich, EU, Grenzüberschreitende Umwandlungen – Bald Ende der Umsetzungsfrist für das UmRUG, GmbHR 2022, R359
- Heckschen/Knaier, Update UmRUG, GmbHR 2022, R260
- Heckschen/Knaier, Größte Reform des Umwandlungsrechts – nicht nur Richtlinienumsetzung! (Teil II), GmbHR 2022, 613
- Heckschen/Knaier, Größte Reform des Umwandlungsrechts – nicht nur Richtlinienumsetzung! (Teil I), GmbHR 2022, 501
Aus der AG:
- Habrich, Victor, Die Verbesserung des Umtauschverhältnisses mit Zusatzaktien – Eine kritische Würdigung des Regierungsentwurfs zur (überschießenden) Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie, AG 2022, 567-579
- Wollin, Sören, Zur Reform des Vergleichs im Spruchverfahren, AG 2022, 474-480