Die Zahl der Anträge beim PKV‑Ombudsmann ist 2025 deutlich gestiegen. Insgesamt gingen rund 9.800 Verfahren ein – 2.864 mehr als im Vorjahr. Die Dynamik zeigt, dass Konflikte zwischen Versicherten und privaten Krankenversicherern weiterhin ein relevantes Feld für außergerichtliche Streitbeilegung bleiben.
Von den 7.944 zulässigen Anträgen entfielen:
- 64 Prozent auf die Krankheitskostenvollversicherung,
- 23 Prozent auf Zusatzversicherungen (Krankentagegeld, Krankenhauszusatz, Auslandsreise‑ und Zahnzusatzversicherung),
- 13 Prozent auf die private Pflegepflichtversicherung.
Damit bestätigt sich die bekannte Schwerpunktlage: Die meisten Konflikte entstehen dort, wo Leistungsumfang und medizinische Bewertung eng miteinander verwoben sind.
Zwei Themen dominierten erneut:
- medizinische Notwendigkeit einzelner Behandlungsschritte oder ganzer Therapien,
- Gebührenfragen, insbesondere die Anerkennung ärztlicher und zahnärztlicher Honorare.
Gerade die Abgrenzung zwischen medizinisch möglich und medizinisch notwendig bleibt ein klassischer Streitpunkt – und ein Feld, in dem fachliche Bewertungen, Erwartungshaltungen und Vertragsauslegung regelmäßig kollidieren.
In 1.797 Fällen, etwa 33 Prozent, konnte eine vollständige Einigung erzielt werden, in 253 Fällen eine Teileinigung. 564 Verfahren wurden auf Wunsch der Versicherten eingestellt.
Quelle: PKV-Ombudsmann, Jahresbericht 2025
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