Anfang Mai 2024 trafen sich der Präsidentinnen und Präsidenten der höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit in München zur 76. Jahrestagung. Die Jahrestagung dient der Diskussion aktueller rechtspolitischer Fragen und Themen der Gerichtspraxis. Einen Schwerpunkt der Tagung bildete das Thema „Der Zivilprozess der Zukunft“. Im Rahmen der Pressekonferenz stellten die Präsidentin des Bundesgerichtshofs Bettina Limperg sowie die Präsidenten der Oberlandesgerichte Celle und Düsseldorf Stefanie Otte und Dr. Werner Richter die Münchener Thesen zum Zivilprozess der Zukunft vor, die sich mit Fragen des Zugangs zum Recht, der Qualität und Effizienz der Rechtsprechung und den Besonderheiten der wirtschaftsrechtlichen Streitigkeiten befassen.
Die RichterInnen fordern eine zeitgemäße und benutzerfreundliche bundeseinheitliche Kommunikationsplattform, die einfache digitale Kommunikation ermöglicht, und damit z.B. aufwendige Zustellungen von einzelnen Dokumenten ersetzt. Außerdem wünschen sie sich ein bundeseinheitliches Justizportal, das für die Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Anlaufstelle für digitale Dienstleistungen der Justiz anbietet. Das Portal soll schrittweise um Module erweitert werden, etwa um Mediation, Schlichtung, Güterichterverfahren oder Klageerhebung nach dem Vorbild des Civil Resolution Tribunal in British Columbia (Kanada). In einem ersten Schritt sollen niedrigschwellig sowie unter Einsatz moderner Technologien – wie etwa lernender Justiz-Chatbots – allgemeine oder sich wiederholende Konstellationen effektiv erfasst bzw. grundlegende Informationen gegeben werden (ʺlow hanging fruitsʺ). Hierdurch werde der Zugang zum Recht gestärkt; zugleich würden Ressourcen der Justiz geschont, die dann für die Lösung komplexer Sachverhalte zur Verfügung stehen. Ein besonderes rein digitales Verfahren soll beispielsweise bei einfach gelagerten Massenverfahren helfen.
Münchner Thesen zum Zivilprozess (Kurzlink: https://ottosc.hm/TUqP8)
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