Im aktuellen BGH-Urteil vom 30.3.2023 – IX ZR 121/22 hat der IX. Zivilsenat entschieden, dass Dividendenzahlungen, die auf einem nichtigen Jahresabschluss beruhen, wegen Unentgeltlichkeit gemäß § 134 InsO anfechtbar sind. Die Privilegierung in § 62 Abs. 1 Satz 2 AktG nĂĽtzt dem gutgläubigen Aktionär gegenĂĽber der Insolvenzanfechtung nichts, weil sie nur fĂĽr den gesellschaftsrechtlichen RĂĽckgewähranspruch gilt. Fälle wie „Wirecard“ […]