Die Vorschrift des § 317 ZPO (Amtliche Ãœberschrift: Urteilszustellung und –ausfertigung) wurde durch das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10.10.2013 (BGBl. I S. 3786 ff.) geändert. Nach § 317 Abs. 1 S. 1 ZPO sind seitdem die Urteile den Parteien von Amts wegen nicht mehr in Ausfertigung, sondern nur noch in Abschrift zuzustellen. Die früher […]
Tag-Archiv: Berufung
Berufung: Fristbeginn für Urteile nach Inkrafttreten der Neufassung des § 317 ZPO
12. April 2016 – 15:39