In einer aktuellen Entscheidung hat der BGH den Widerruf eines Verbrauchervertrages im Fernabsatz nicht für rechtsmissbräuchlich erachtet. Ein Kunde hatte eine Matratze bestellt, die mit einer Tiefpreisgarantie beworben wurde. Nach Erhalt der Ware fand er ein günstigeres Angebot und bot dem Händler an, einen Widerruf durch Anpassung des Kaufpreises abzuwenden. Der Händler stimmte dem nicht […]
BGH: Widerrufsrecht im Fernabsatz nur im Ausnahmefall rechtsmissbräuchlich
![]() | Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz 20. März 2016 – 11:43 |