Online-Dossier: ESG ante portas – Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit

 

Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD oder CS3D) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen.

Die nachstehenden Beiträge und Ressourcen rund um das Thema „ESG“ sollen Ihnen den Start in die Materie erleichtern und es Ihnen ermöglichen, mit der dynamischen Entwicklung Schritt zu halten. Jetzt geht es darum, rechtzeitig tragfähige Strukturen in den Unternehmen aufzubauen, sei es als Berater oder in der Unternehmensführung selbst. Das Dossier wird laufend aktualisiert, so dass Sie den aktuellen Meinungsstand zu spannenden Einzelfragen hier stets mit verfolgen können.

Die ESG-Themen im Fokus:

Umwelt/Klima

  • Reich, Sandra, SEC mit neuen ESG-Offenlegungspflichten für börsennotierte Unternehmen, Blog-Beitrag v. 11.3.2024 (GESRBLOG0001746)
  • Habersack, Mathias, “Klimaschützende Unterlassungsklagen“ gegen Pkw-Hersteller vor dem BGH, ZIP 2024, 1513-1523
  • Kieninger, Eva-Maria, Zivilrechtliche Haftung für Sorgfaltspflichtverletzungen nach Lieferkettengesetz und Sustainability-Richtlinie, ZIP 2024, 1037
  • Weller, Marc-Philippe/Hößl, Theresa/Seemann, Camilla, Klimaneutrale Unternehmen – Ein Definitionsversuch, ZIP 2024, 330
  • Weller, Marc-Philippe/Hößl, Theresa/Seemann, Camilla, Klimaneutralität als Zielvorgabe für Unternehmen, ZIP 2024, 209
  • Schirmer, Jan-Erik, Klima-Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats, ZIP 2024, 105
  • Schirmer, Jan-Erik, Klimahaftung und Compliance, ZIP 2023, 234
  • Steuer, Sebastian, Klimaziele im Unternehmensrecht, ZIP 2023, 13
  • Ipsen, Nils/Waßmuth, Guido/Plappert, Liesa, Klimawandel als Haftungsrisiko, ZIP 2021, 1843
  • Fleischer, Holger/Korch, Stefan, Okpabi v Royal Dutch Shell und das deutsche Deliktsrecht in Konzernlagen, ZIP 2021, 709
  • Harnos, Rafael, Klimaschutz und GmbH-Recht im Spiegel des wirtschaftsrechtlichen Gutachtens zum 74. Deutschen Juristentag, GmbHR 2024, R260
  • Jaspers, Philipp, Green Bonds – Finanzierungsinstrument auch für Mittelstand?, GmbHR 2023, R116
  • Harnos, Rafael, Die gesellschaftsrechtliche Klimatrias: richtiger Schritt oder Sackgasse auf dem Weg zum nachhaltigen Unternehmensrecht?, AG 2024, S28
  • Schockenhoff, Martin, Klimaschutz als Leitungspflicht? – Zu den Vorschlägen, die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitszielen als gesetzliche Organpflicht festzuschreiben, AG 2024, 597
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: ESMA veröffentlicht Abschlussbericht zu Greenwashing, AG 2024, R241
  • Weller, Marc-Philippe/Schwemmer, Sophia, Klimatransformationspflichten für Großunternehmen, AG 2024, 517
  • Reich, Sandra, Klimaberichterstattung in den USA: Die SEC führt klimabezogene Offenlegungspflichten ein, AG 2024, R140
  • Merkner, Andreas/Schulenburg, Friedrich/Elixmann, Philipp, Praxisfragen bei der Konzeptionierung und Durchführung eines Say on Climate, AG 2024, 257
  • Harnos, Rafael, Keine Korrektur klimapolitischer Kompromisse durch die deliktsrechtliche Hintertür, AG 2024, R92
  • Obernosterer, Vera/Tüshaus, Fee, Wasserstandsmeldung zur Nachhaltigkeitsregulierung, AG 2024, R8-R10
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Der neue Standard für europäische grüne Anleihen (EU Green Bonds – EuGB), AG 2024, R6
  • Fleischer, Holger, Klimaklagen gegen Vorstandsmitglieder, AG 2023, 833
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Empfehlung der Europäischen Kommission zu Transition Finance, AG 2023, R342
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Erklärung der ESMA zu ESG-bezogenen Informationen in Wertpapierprospekten, AG 2023, R294-R295
  • Reich, Sandra, Die BaFin veröffentlicht ihre Sustainable-Finance-Strategie, AG 2023, R276-R277
  • Schirrmacher, Carsten/Beer, Lisa, Das Durchsetzungsdefizit bei der Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen und seine Überwindung, AG 2023, 681-688
  • Reich, Sandra, Vorschlag der Europäischen Kommission für eine “Green Claims“-Richtlinie, AG 2023, R230-R232
  • Reich, Sandra, BaFin: Bewertung eines Collaborative Engagements als “acting in concert“, AG 2023, R194-R195
  • Reich, Sandra, Lösungsvorschläge des Sustainable Finance-Beirats zur Anwendnung der Taxonomie-Verordnung, AG 2023, R126-R127
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Zusätzliche Transparenz zu fossilen Gasen und Kernenergie in den RTS zur Offenlegungs-VO, AG 2023, R94-R95
  • Reich, Sandra, Mitteilungsentwurf zur Anwendung der Klima-Taxonomie und des Art. 8 der Taxonomie-Verordnung, AG 2023, R79-R80
  • Reich, Sandra, Platform on Sustainable Finance: Ein Überblick zu verschiedenen Empfehlungen der Expertengruppe, AG 2023, R61
  • Reich, Sandra, RTS zur Offenlegungs-VO: Vorschlag der ESAs zu Kernenergie und fossilem Gas, AG 2022, R321
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Baseler Ausschuss stellt Prinzipien für ein effektives Management klimabezogener Finanzrisiken vor, AG 2022, R211-R212
  • Reich, Sandra, Klimastresstest 2022 für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung, AG 2022, R186
  • Reich, Sandra, Klimataxonomie: Technische Bewertungskriterien für Beiträge zum “Klimaschutz“ und zur “Anpassung an den Klimawandel“, AG 2022, R41-R43
  • Reich, Sandra, Die EU-Klimataxonomie als komplexe Konkretisierung zur Taxonomie-Verordnung, AG 2021, R235-R236
  • Reich, Sandra, Menschenrechts- und Umweltschutz in der Lieferkette, AG 2021, R116-R117
  • Harnos, Rafael/Holle, Philipp Maximilian, Say on Climate, AG 2021, 853-866
  • Wandt, Manfred/Lüders, Gerrit, Nachhaltigkeitsregulierung des Finanzbereichs im Allgemeinen und produktbezogene Offenlegungspflichten im Versicherungsbereich im Besonderen, VersR 2023, 809
  • Fleischer, Holger, Auf dem Weg zu einem Klimagesellschaftsrecht?, DB 2024, 2410
  • Sailer, Ulrich, Betriebliches Klimamanagement, DB 2024, 2377

Arbeits- und Sozialrecht/Menschenrechte

Governance

  • von Zehmen, Dominik/Kürten, Carola, Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes? (Teil 2 – Deep Dive), Blog-Beitrag v. 15.2.2024, GESRBLOG0001723
  • von Zehmen, Dominik/Kürten, Carola, Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes? (Teil 1 – Intro), Blog-Beitrag v. 13.2.2024, GESRBLOG0001704
  • Wagner, Florian/Mumme, Fabian/Schuler, Florian, ESG und Post-M&A-Streitigkeiten – (Wie) passt das zusammen?, ZIP 2024, 1363
  • Walka, Florian, Better safe than sorry: Empfiehlt sich ein vorsorglicher Hauptversammlungsbeschluss für die Bestellung eines Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts?, ZIP 2024, 613
  • Grunewald, Barbara, Inhaltskontrolle von AGB in Lieferverträgen im Hinblick auf die sich aus dem LkSG ergebenden Pflichten, ZIP 2023, 2238
  • Reuter, Alexander, ESG und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke der multiplen Pflichten- und Haftungsvermehrung, ZIP 2023, 1782
  • Reuter, Alexander, Pflichtenvermehrung durch ESG – Die neuen Vorgaben der EU als multiple, verbundene und haftungsträchtige Eingriffe, ZIP 2023, 1572
  • Kuntz, Thilo, ESG und Unternehmenssanierung in der Insolvenz, ZIP 2023, 1336
  • Weller, Marc-Philippe/Fischer, Tim, ESG-Geschäftsleitungspflichten, ZIP 2022, 2253
  • Beck, Lukas, Nachhaltigkeit im Wirtschaftsrecht, ZIP 2022, 1471
  • Sagan, Adam, Das Beschwerdeverfahren nach § 8 LkSG, ZIP 2022, 1419
  • Spindler, Gerald, Der Vorschlag einer EU-Lieferketten-Richtlinie, ZIP 2022, 765
  • Nietsch, Michael, Von der nichtfinanziellen Berichterstattung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung – Eine Momentaufnahme zum Vorschlag der Corporate Sustainability Reporting Directive, ZIP 2022, 449
  • Wellerdt, Alexander, Neue Corporate Governance Regeln für Vorstand und Aufsichtsrat, ZIP 2022, 356
  • Ekkenga, Jens/Erlmann, Karl, Lieferkettengesetz, Europäisches Kartellrecht und die Folgen: Effiziente Missbrauchsbekämpfung oder nutzlose Gängelung gesetzestreuer Unternehmen? ZIP 2022, 49
  • Fleischer, Holger, Corporate Purpose – Ein Management-Konzept und seine gesellschaftsrechtlichen Implikationen, ZIP 2021, 5
  • Greitens, Jan/Schütte, Jens/Dickel, Jonas, Einschätzung des Entwurfs des freiwilligen VSME-Standards zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMUs, GmbHR 2024, R228
  • Obernosterer, Vera, Die GmbH mit gebundenem Vermögen – eine GmbH mit beschränkter Niederlassungsfreiheit?, GmbHR 2023, 434
  • Grisar, Daniel, Verankerung von Nachhaltigkeitskriterien in der GmbH, GmbHR 2023, 373-379
  • Pöschke, Moritz, Neue Regeln zur Nachhaltigkeitsberichterstattung: Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) hat massive Auswirkungen für mittelständische Gesellschaften, GmbHR 2023, R68
  • Bannier, Christina E./Flach, Henry, Wie hältst du es mit der Corporate Governance?, AG 2024, 686
  • Favoccia, Daniela/Berger, Lucina/Heldt, Cordula/Göres, Jessica/von Altenbockum, Uta-Bettina, Unternehmen & ESG – Transformation oder nur Berichterstattung?, AG 2024, 538
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Empfehlungen der ESAs zur Weiterentwicklung der SFDR veröffentlicht, AG 2024, R208
  • Bingel, Adrian/Holtkamp, Nico, Ad-hoc-Pflicht für Nachhaltigkeitsinformationen, AG 2024, 483
  • Dahmen, Lennart/Schneider-Deters, Ingolf, Diskussionsentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Investitionen von Fonds in erneuerbare Energien und Infrastruktur – ein sinnvoller Schritt in Richtung Rechtssicherheit, AG 2024, R188
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance-Beirat empfiehlt eine “Engagement-Plattform“ für Deutschland, AG 2024, R125
  • Fest, Timo, Sustainable Shareholder Activism, AG 2024, 269
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance-Beirat: Zwei Vorschläge für eine bessere Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitszielen und -maßnahmen, AG 2024, R108
  • Scheffler, Eberhard, Umsetzung der CSRD-Richtlinie, AG 2024, R110
  • Reich, Sandra, Umgang mit ESG-Daten und ESG-Ratingverfahren im Fokus einer BaFin-Marktstudie, AG 2024, R94
  • Reich, Sandra, EBA-Konsultation: Leitlinien zur Integration von ESG-Risiken bei Banken, AG 2024, R76
  • Mutter, Stefan, Vorlage und Erläuterung der nichtfinanziellen Erklärung, AG 2024, R6
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Verordnungsvorschlag für mehr Transparenz bei ESG-Ratings, AG 2023, R325-R327
  • Hommelhoff, Peter, Herausforderungen aus den EU-Nachhaltigkeitsrichtlinien, AG 2023, 742-744
  • Balke, Michaela, Zwischenbefund aus der Praxis zu den organisatorischen Herausforderungen der ESG-Richtlinien für Unternehmen, AG 2023, 732-741
  • Lieder, Jan/Döhrn, Lennard, Auswirkungen der ESG-Richtlinien auf die Tätigkeit des Aufsichtsrats, AG 2023, 722-731
  • Fest, Timo, Nachhaltige Unternehmensführung – Die Perspektive des Vorstands unter besonderer Berücksichtigung von Art. 25 CSDDD?E, AG 2023, 713-721
  • Verse, Dirk A., Berichterstattung über klimawandelbezogene Lobbyaktivitäten und Satzungsstrenge, AG 2023, 578-583
  • Vetter, Jochen, Sind Say-on-Climate-Beschlüsse sinnvoll?, AG 2023, 564-577
  • Koch, Jens, ESG – Zündstufen zum Megatrend, AG 2023, 553-563
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: BaFin veröffentlicht das Rundschreiben zur 7. MaRisk-Novelle, AG 2023, R213-R215
  • Goldmann, Rebekka Lucia, Unternehmensspende für den zivilen Ungehorsam, AG 2023, R192-R194
  • Obernosterer, Vera/Harnos, Rafael, Bericht: Konferenz “Corporate Governance & Gesellschaftsrecht“, AG 2023, R111-R113
  • Scheffler, Eberhard, Prüfung des Frauenanteils in Führungs- und Überwachungsgremien, AG 2023, R109-R111
  • Reich, Sandra, BaFin: Erweiterung des Q&A-Papiers zur Anwendung der RTS zur Offenlegungs-VO, AG 2023, R108-R109
  • Rothenburg, Vera/Moench, Laura, Führungspositionen-Richtlinie: Strengere Vorgaben für deutsche börsennotierte Unternehmen?, AG 2023, 217
  • Mutter, Stefan/Werner, Jessica, EU-Richtlinie für gleichberechtigte Teilhabe der Geschlechter, AG 2023, R78-R79
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Update zur Nachhaltigkeitstransparenz, AG 2023, R45-R46
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Überarbeiteter ESMA-Leitfaden zur Eignungsbeurteilung nach MiFID II, AG 2023, R29-R30
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Viele Fragen und immer mehr Antworten zur Offenlegungs-VO, AG 2023, R10-R12
  • Fleischer, Holger, Die US-amerikanische Benefit Corporation als Referenz- und Vorzeigemodell im Recht der Sozialunternehmen, AG 2023, 1-14
  • Reich, Sandra, ESMA Strategy 2023–2028: Ausrichtung der ESMA weiter auf Sustainable Finance, AG 2022, R352-R353
  • Obernosterer, Vera, Eröffnungsfeier des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR), AG 2022, R337-R340
  • Reich, Sandra, CSR-Berichterstattung: FAQ zu Transparenzpflichten nach Art. 8 der Taxonomie-VO, AG 2022, R336-R337
  • Böhringer, Andrea/Döding, Karl, Aktion und Reaktion – Anti-ESG-Aktivismus am Horizont, AG 2022, R304-R307
  • Reich, Sandra, Praxishinweise des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes, AG 2022, R289-R290
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Konkretisierung der Offenlegungs-VO durch technische Regulierungsstandards, AG 2022, R272-R275
  • Jaspers, Philipp, Das Minderheitenrecht auf Bestellung eines besonderen Nachhaltigkeitsprüfers, AG 2022, R240-R243
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: ESMA untersuchte den Markt der ESG-Rating-Anbieter, AG 2022, R226-R227
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: SEC fordert mehr ESG-Transparenz bei bestimmten Fonds und in der Beratung, AG 2022, R184-R186
  • Reich, Sandra, Erweiterte Taxonomie: Finaler Report der Platform on Sustainable Finance mit Empfehlungen zur Finanzierung eines nachhaltigen Übergangs, AG 2022, R170-R171
  • Fuhrmann, Ben W./Döding, Karl, Enkraft Capital vs. RWE AG – misslungener Auftakt des ESG-Aktivismus in Deutschland?, AG 2022, R168-R170
  • Fuhrmann, Ben W./Röseler, Sandra M., VW und die Leitungsautonomie – legitime Schranke für ESG-Aktivismus in Deutschland?, AG 2022, R153-R155
  • Reich, Sandra, Taxonomie-VO und Offenlegungs-VO: Ein Überblick zu den Erstanwendungen, AG 2022, R152-R153
  • Reich, Sandra, ESAs und Sustainable Finance: Empfehlung für Anwendung der RTS und für Leitlinien zu Transparenzpflichten in der Übergangszeit, AG 2022, R136-R137
  • Reich, Sandra, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Sustainable Corporate Governance am US-Kapitalmarkt, AG 2022, R121-R122
  • Scheffler, Eberhard, Fokus Nachhaltigkeit, AG 2022, R90-R91
  • Reich, Sandra, ESMA nimmt Greenwashing stärker in den Blick, AG 2022, R89-R90
  • Reich, Sandra, Neue Inhalte für die CSR-Berichterstattung, AG 2022, R72-R74
  • Reich, Sandra, Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren und -präferenzen bei Vermögensverwaltung und Anlageberatung, AG 2022, R24-R25
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Zweiter RTS-Entwurf der ESAs zur Konkretisierung der Offenlegungs-VO, AG 2022, R4-R5
  • Mock, Sebastian/Velte, Patrick, Nachhaltigkeit im (neuen) Deutschen Corporate Governance Kodex, AG 2022, 885-892
  • Weller, Marc-Philippe/Hoppmann, Vincent, Environment Social Governance (ESG), AG 2022, 640-647
  • Harbarth, Stephan, “Corporate Sustainability Due Diligence“-Richtlinie, AG 2022, 633-639
  • Biller, Sebastian, Die Auswirkungen von Art. 8 der Taxonomie-Verordnung auf Inlandsemittenten aus Drittstaaten und deren (vermeintliche) Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung, AG 2022, 612-616
  • Sustmann, Marco/Retsch, Alexander/Gerding, Martin, Kapitalmarktrechtliche Pflichten und Haftungsrisiken im Zusammenhang mit der ESG-Berichterstattung, AG 2022, 602-611
  • Jaspers, Philipp, Nachhaltigkeits- und ESG-Ausschüsse des Aufsichtsrats, AG 2022, 309-315
  • Berger, Lucina/Favoccia, Daniela/Groß, Wolfgang/Heldt, Cordula/Royé, Claudia, ESG-Studie: Unternehmen im Transformationsprozess, AG 2022, 279-283
  • Rothenburg, Vera/Rogg, Hanna, Die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes im Konzern, AG 2022, 257-266
  • Gesellschaftsrechtliche Vereinigung (VGR), Stellungnahme zu dem Entwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex 2022 vom 21.1.2022, AG 2022, 239-245
  • Jaspers, Philipp, Sustainable Shareholder Activism, AG 2022, 145-157
  • Reich, Sandra, Der Entwurf zum Standard für europäische Green Bonds, AG 2021, R296-R297
  • Reich, Sandra, Das Update zur europäischen Sustainable Finance-Strategie, AG 2021, R265-R266
  • Reich, Sandra, Die Sustainable Finance-Strategie der Bundesregierung, AG 2021, R219-R220
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: Die Ausrichtung von Finanzierungen auf den Green Deal, AG 2021, R179-R180
  • Scheffler, Eberhard, Fortentwicklung der CSR-Berichterstattung, AG 2021, R167-R168
  • Reich, Sandra, Sustainable Finance: RTS-Entwurf zur Konkretisierung der Offenlegungs-VO vom 4.2.2021, AG 2021, R100-R101
  • Roth, Markus/Ekkenga, Jens, Stewardship und Corporate Governance bei Emission von Green Bonds, AG 2021, 409-420
  • Bürkle, Jürgen, Der europäische Nachhaltigkeitsbegriff: E, S und (nur) etwas G?, VersR 2023, 1019
  • Böffel, Lukas, Digitalisierungs- und Nachhaltigkeitsregulierung als Aufgabe des Versicherungskonzernrechts, VersR 2023, 691
  • Gaber, Christian, Nachhaltigkeitsberichterstattung von Zweigniederlassungen ausländischer Finanzinstitute nach dem Gesetzentwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes, WM 2024, 1489
  • Zetzsche, Dirk A./Sinnig, Julia, Vom Reporting zur Vermeidungspflicht von adverse sustainability impacts: Die CSDDD-Lieferkettenregulierung (Teil II), WM 2024, 1389
  • Zetzsche, Dirk A./Sinnig, Julia, Vom Reporting zur Vermeidungspflicht von adverse sustainability impacts: Die CSDDD-Lieferkettenregulierung (Teil I) , WM 2024, 1341
  • Kropf, Christian/Lühmann, Daniel, Die Fondsnamen-Leitlinien der ESMA – Überblick zu den Inhalten und praktischen Auswirkungen, WM 2024, 775
  • Zahn, Marcus, ESG-Pflichten im Verwahrstellengeschäft – quo vadis?, WM 2024, 721
  • Kasiske, Peter, Strafbarkeitsrisiken beim „Greenwashing“ von Finanzprodukten, WM 2023, 53
  • Höche, Thorsten, EU-Gesetzgebung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung – Quantensprung oder verpasste Chance?, WM 2022, 2005
  • Ekkenga, Jens, Zur (Um-)Lenkung der Kapitalströme durch Investmentfonds zwecks Förderung „nachhaltiger“ Investitionen, WM 2022, 1813
  • Henning, Peter/Lehnen, Holger, Auswahl und Festlegung sachgerechter Ziele (Verzielung) bei der Vorstandsvergütung von Finanzinstituten, WM 2022, 1771
  • Ekkenga, Jens, Zur (Um-)Lenkung der Kapitalströme durch Investmentfonds zwecks Förderung „nachhaltiger“ Investitionen, WM 2022, 1765
  • Florian, Ulrich, Haftung aus Nachhaltigkeitsgesetzen im Finanzsektor, WM 2022, 309
  • Steuer, Sebastian, Quantitatives ESG-Reporting durch Finanzintermediäre – Kritische Würdigung des RTS-Entwurfs zu Art. 4 SFDR -, WM 2021, 1266
  • Insam, Alexander, Mediation als ESG-Maßnahme und Beitrag zu nachhaltiger Unternehmensführung, ZKM 2024, 40
  • Haller, Axel/Sellhorn, Thorsten, Nachhaltigkeitsberichte nach ESRS: Nur Mut!, DB 2024, 2711
  • Quill, Tobias, ESG und Unternehmensbewertung: partei- und phasenspezifische Besonderheiten im M&A-Prozess, DB 2024, 2645
  • Dauerer, Andreas/Held, Elisabeth/Burger, Anton A., Ist die grüne Transformation des internen Controllings durch Standardisierung und Normung wirklich zielführend?, DB 2024, DB1464943
  • von Keitz, Isabel/Borcherding, Nils, Berichterstattung über die Einbeziehung nachhaltigkeitsbezogener Leistungen in die Vergütungssysteme von Vorstand und Aufsichtsrat, DB 2024, 2241
  • Rinze, Jens, Die neue ESG-Rating-VO der Europäischen Union, DB 2024, 1937
  • Arbeitskreis „Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR)“ des BVBC e.V., Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung, DB 2024, 1493
  • Weißenberger, Barbara E., Eckpunkte für ein effektives ESG-Controlling, DB 2024, M4
  • von Keitz, Isabel/Borcherding, Nils, Die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil II), DB 2024, 881
  • von Keitz, Isabel/Borcherding, Nils, Die Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (Teil I), DB 2024, 813
  • Marten, Kai-Uwe/Lorenzer, Andreas, Wer soll Nachhaltigkeitsberichte prüfen?, DB 2024, 609
  • Basler, Christian/Rosa, Simon/Urban, Regine, Das neue COSO-Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen, DB 2024, 541

Sonstige Haftungsfragen in der Lieferkette

  • Rothenburg, Vera/Rogg, Hanna, (Keine) Einbeziehung der Finanzbranche in die CS3D?, Blog-Beitrag v. 9.2.2024, GESRBLOG0001702
  • Jaspers, Philipp, EU-Lieferkettengesetz – Einigung im Trilog zwischen Rat und Parlament über die Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (Corporate Sustainabilty Due Diligence Directive – CSDDD), Blog-Beitrag v. 19.12.2023
  • Westphalen, Friedrich Graf von, Lieferkettensorgfaltsgesetz und ausgewählte Aspekte der AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle, ZIP 2023, 1279
  • Klein, Thomas, Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz als Alternative zum Verbandsklagerecht?, ZIP 2023, 1053
  • Schneider, Björn, Deliktische „Lieferkettenhaftung“ unter Geltung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG), ZIP 2022, 407
  • Paefgen, Walter, Haftung für die Verletzung von Pflichten nach dem neuen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, ZIP 2021, 2006
  • Schall, Alexander, Die erhöhten Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen nach King Okpabi v Royal Dutch Shell – und die überraschende Enthaftungswirkung des Lieferkettengesetzes, ZIP 2021, 1241
  • Scheffler, Eberhard, Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), AG 2021, R199
  • Scheffler, Eberhard, Sorgfaltspflichten in Lieferketten, AG 2021, R120-R122
  • Junker, Abbo, Hätte, hätte, Lieferkette – Zum Vorschlag eines Sorgfaltspflichtengesetzes, ZFA 2021, 1 (abrufbar im Gratis-Test des Aktionsmoduls Arbeitsrecht)
  • Gläßer, Ulla/Pfeiffer, Robert/Schmitz, Dominik/Bond, Helene, Außergerichtliche Beschwerdemechanismen entlang globaler Lieferketten, ZKM 2021, 228
  • Seibt, Christoph H./Vesper-Gräske, Marlen, EU-Lieferketten-Richtlinie (CSDDD): Praxishinweise zum Handlungsbedarf, DB 2024, 1530
  • Ritz, Christian/Werner, Felix, LkSG-Berichtspflicht und Bürokratieentlastung – großer Wurf durch den Entwurf des CSRD-Umsetzungsgesetzes?, DB 2024, 1262
  • Wulf, Inge/Velte, Patrick, Nachhaltigkeitsberichterstattung nach dem Referentenentwurf eines Umsetzungsgesetzes zur CSRD – Eine kritische Würdigung, DB 2024, 1017
  • Zetzsche, Dirk A./Sinnig, Luxemburg, Julia, Vom Reporting zur Vermeidungspflicht von adverse sustainability impacts: Die CSDDD-Lieferkettenregulierung – Teil II , WM 2024, 1389
  • Zetzsche, Dirk A./Sinnig, Luxemburg, Julia, Vom Reporting zur Vermeidungspflicht von adverse sustainability impacts: Die CSDDD-Lieferkettenregulierung – Teil I , WM 2024, 1341

 


 

LkSG in allen Details: Der große Kommentar von Gehling/Ott!

Aus dem Kommentar:

 

Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen (§§ 1, 2)

 

Abschnitt 2 Sorgfaltspflichten (§§ 3–10)

 

Abschnitt 3 Zivilprozess (§ 11, Anhang § 11)

 

Abschnitt 4 Behördliche Kontrolle und Durchsetzung (§§ 12–18)

Unterabschnitt 1 Berichtsprüfung (§§ 12, 13)

 

Unterabschnitt 2 Risikobasierte Kontrolle (§§ 14–18)

 

Unterabschnitt 3 Zuständige Behörde, Handreichungen, Rechenschaftsbericht (§§ 19–21)

 

Abschnitt 5 Öffentliche Beschaffung (§ 22)

 

Abschnitt 6 Zwangsgeld und Bußgeld (§§ 23, 24)

 

 


 

Sustainable Finance – Neu im Assmann/Wallach/Zetzsche!

Umfassende Kommentierung der Taxonomie-Verordnung und Offenlegungsverordnung finden Sie in der 2. Auflage 2023 aus der Feder von Zetzsche/Nast:

Aus dem Kommentar:

 

Sustainable Finance – Einleitung

 

Offenlegungsverordnung (Art. 1–20 Offenl-VO)

 

Taxonomie-Verordnung (Art. 1–27 Tax-VO)

 

Kapitel I – Gegenstand, Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Art. 1–2)

 

Kapitel II – Ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten (Art. 3–24)

 

Kapitel III – Schlussbestimmungen (Art. 25–27)

 

 

 


 

Lutter/Bayer

Holding-Handbuch

Konzernrecht, Konzernsteuerrecht, Konzernarbeitsrecht, Betriebswirtschaft

Neuer Inhalt: ESG einschließlich LieferkettensorgfaltspflichtenG, HinSchG, Taxonomie-VO

I. ESG, CSR und Nachhaltigkeit – Begriffseinordnung 7.1
II. Unternehmensrechtlicher Rahmen und holdingtypische Problemfelder 7.15
1. Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie 7.16
2. Lieferkettensorgfalt 7.48
3. Hinweisgeberschutzsysteme 7.74
4. FÜPOG II/ARUG II/DCGK 7.80
III. ESG in der Holdingstruktur – Umsetzung und Verantwortlichkeit 7.88
1. ESG und Leitungsverantwortlichkeit 7.88
2. Die Rolle von Aufsichtsorganen 7.101
3. ESG als Teil der (Konzern-)Compliance 7.104
4. Ausgestaltung der ESG-Compliance 7.108
IV. Fazit und Ausblick 7.118

 

 


 

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Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes? (Teil 1 – Intro)

Der Beitrag wurde am 15.2.2024 aktualisiert und ergänzt. In einem weiteren Blog-Beitrag v. 15.2.2024 (Deep Dive) gehen die Autoren noch näher auf die Entscheidungsgrundlage und -möglichkeiten der betroffenen Unternehmen ein – insbesondere warum der Vorratsbeschluss das Mittel der Wahl sein kann.

Nach der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive („CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre ihren Lagebericht um einen Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen sog. unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit müssen also Unternehmen, die bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen und extern prüfen lassen. Im ersten Quartal 2025 werden somit die ersten Nachhaltigkeitsberichte veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen.

I. Gesetzgebungsverfahren und seine Folgen für die HV-Saison 2024

Mit der Veröffentlichung des Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht („RefE“) ist in Kürze zu rechnen. Die derzeit in der Ressortabstimmung befindliche (unveröffentlichte) Fassung des RefE vom 11.12.2023 sieht vor, dass der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts nicht zwingend der Abschlussprüfer des Jahres- bzw. Konzernabschlusses sein muss, sondern auch ein anderer Wirtschaftsprüfer („WP“) bzw. eine andere Wirtschaftsprüfungsgesellschaft („WPG“) sein kann. Eine Übergangsregelung für die (erstmalige) Bestellung des Prüfers in Bezug auf den Nachhaltigkeitsbericht für das Geschäftsjahr 2024 sieht die Entwurfsfassung des RefE nicht vor.

Zahlreiche Unternehmen, die in den nächsten Wochen – und damit noch vor Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes – ihre Hauptversammlung einberufen werden, stehen daher vor der Frage, ob sie die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts noch auf die Tagesordnung ihrer Hauptversammlung setzen sollten. Eine spätere Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch eine weitere (außerordentliche) Hauptversammlung nach Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes scheidet schon aus Kostengründen aus, so dass der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts gerichtlich bestellt werden müsste.

1. Gerichtliche Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts

Wird der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 nicht durch die Hauptversammlung gewählt, müsste er auf Antrag durch das zuständige Gericht bestellt werden. Falls das CSRD-Umsetzungsgesetz die für die gerichtliche Bestellung des Abschlussprüfers geltende Regelung des § 318 Abs. 4 HGB für entsprechend anwendbar erklärt (wie in der derzeitigen Entwurfsfassung des RefE vorgesehen), würde dies insbesondere zweierlei bedeuten:

a) Der Antrag auf gerichtliche Bestellung könnte erst nach dem Ablauf des Geschäftsjahres 2024 gestellt werden – und zwar selbst dann, wenn bereits vorher abzusehen ist, dass die Hauptversammlung den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts nicht mehr vor dem Geschäftsjahresende wählen wird (h.M., z.B. Justenhoven/Heinz in BeckBilanzKomm, 13. Aufl. 2022, § 318 HGB Rz. 111 m.w.N.; a.A. etwa Mylich in Hachmeister/Kahle/Mock/Schüppen, 4. Aufl. 2024, § 318 HGB Rz. 156). Bis das zuständige Registergericht am Sitz der Gesellschaft über den Antrag entscheidet, können ggf. mehrere Wochen vergehen (s.u. b)), so dass eine gerichtliche Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts etwa auch erst im März 2025 nicht ausgeschlossen wäre.

b) Neben dem zur Antragstellung berechtigten und verpflichten Vorstand und dem antragsbefugten Aufsichtsrat könnte auch jeder Aktionär beim zuständigen Registergericht am Sitz der Gesellschaft einen Antrag auf Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts stellen und für den WP bzw. die WPG entsprechende Vorschläge unterbreiten. Solche Aktionärsanträge würden nicht nur das gerichtliche Bestellungsverfahren in die Länge ziehen, sondern hätten aus Sicht des Vorstands zudem das Risiko, dass das Gericht bei der Auswahl des Prüfers nicht seinem Vorschlag folgt. Denn das Gericht ist auch an die Vorschläge der Verwaltungsorgane nicht gebunden, und zwar selbst dann, wenn beantragt wird, dass die WPG, welche die Abschlussprüfung bereits durchführt, auch die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung übernimmt.

Vor diesem Hintergrund wäre für das CSRD-Umsetzungsgesetz eine Übergangsregelung wünschenswert, die eine gerichtliche Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsbericht 2024 bereits vor dem Ende des Geschäftsjahrs 2024 gestattet und die Aktionäre von den Antragsberechtigten ausnimmt, etwa wie folgt:

„Ist der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das zum 31.12.2024 endende Geschäftsjahr bis zum Ablauf des 31.8.2024 noch nicht gewählt worden, so hat das Gericht auf Antrag des Vorstands oder Aufsichtsrats den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zu bestellen.“

Noch vorzugswürdiger wäre eine Übergangsregelung, wonach der Abschlussprüfer als der Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 gilt, soweit die Hauptversammlung bei diesem Bestellungsbeschluss nichts Abweichendes beschließt.

Da sich Unternehmen kaum auf die Einführung einer solchen Übergangsregelung werden verlassen können, gilt es folgende Handlungsoption zu erwägen:

2. Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die HV 2024 vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes

Sollten also die betroffenen Unternehmen die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts bereits vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes von ihrer Hauptversammlung beschließen lassen und damit schon vor Abschluss des erst noch einzuleitenden Gesetzgebungsverfahrens auf die Tagesordnung ihrer HV-Einberufung setzen?

Gegen die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts durch die Hauptversammlung vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes könnte vorgebracht werden, dass die Hauptversammlung zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die Kompetenz zur Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts verfügt. Denn nach § 119 Abs. 1 AktG beschließt die Hauptversammlung (nur) in den im Gesetz und in der Satzung ausdrücklich bestimmten Fällen; bis zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gehört aber die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts noch nicht zu den (ausdrücklichen) Beschlusskompetenzen der Hauptversammlung, sondern (lediglich) die Bestellung des Abschlussprüfers (vgl. § 119 Abs. 1 Nr. 5 AktG).

Dieser Argumentation könnte jedoch wiederum entgegengehalten werden, dass die für die Bestellung des Abschlussprüfers zuständige Hauptversammlung erst recht auch für die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts zuständig sein muss (argumentum a maiore ad minus). Denn wenn die Hauptversammlung bereits für die Bestellung des Abschlussprüfers zuständig ist und der Abschlussprüfer auch den Lagebericht prüfen muss (vgl. § 316 Abs. 1 HGB), der zukünftig um den Nachhaltigkeitsbericht als weiteren prüfungspflichtigen Gegenstand zu erweitern ist, dann muss – in dem (starren) Organisationsgefüge bestehend aus Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung – dieser Hauptversammlungsbefugnis auch die Kompetenz zur Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts immanent sein.

Darüber hinaus würde eine vermeintliche Unzuständigkeit der Hauptversammlung für die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts bis zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes (lediglich) zur Anfechtbarkeit des Beschlusses führen, also nicht seine Nichtigkeit begründen (vgl. § 241, § 243 Abs. 1 AktG). Und falls dann überhaupt eine Anfechtungsklage innerhalb der Einmonatsfrist erhoben werden sollte, dürfte hier die Gerichtspraxis in der Weise helfen, dass bei einer anhängigen Anfechtungsklage analog § 318 Abs. 4 Satz 1 und Satz 2 HGB eine gerichtliche Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts zulässig wäre, und zwar auch schon vor Abschluss des Geschäftsjahres (OLG Karlsruhe v. 27.10.2015 – 11 Wx 87/15, AG 2016, 42 ff.; Koch, 17. Aufl. 2023, § 243 AktG Rz. 44f m.w.N.).

Schließlich könnte dem möglichen Vorbringen der (einstweiligen) Unzulässigkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses, mit dem die den Jahresabschluss zum 31.12.2024 prüfende WPG auch zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 bestellt wird, dadurch begegnet werden, dass der Hauptversammlungsbeschluss mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gefasst wird.

Vor dem Hintergrund aber, dass sich das Risiko einer Anfechtungsklage nicht vollständig ausschließen lässt, sollte die Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 aus Vorsichtsgründen als separater Tagesordnungspunkt mit Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats aufgenommen werden. Denn dann dürften sogar Berufskläger kaum geneigt sein, eine Anfechtungsklage wegen vermeintlicher Unzuständigkeit der Hauptversammlung zu erheben, weil der gesonderte (Standard-)Hauptversammlungsbeschluss über die Bestellung des Abschlussprüfers davon unberührt bliebe. Wenn dem nicht so wäre, d.h. bei einer einheitlichen Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts, hätten die Kläger ein höheres Drohpotenzial, da die möglichen Folgen einer erfolgreichen Wahlanfechtung von der Nichtigkeit des Jahresabschlusses bis zur drohenden Rückabwicklung von Dividendenzahlungen reichen.

Im Falle eines – zu empfehlenden – gesonderten Tagesordnungspunkts bestünde zudem die Möglichkeit, den Tagesordnungspunkt betreffend die Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts bis zum Beginn der Hauptversammlung wieder abzusetzen. Eine Absetzung des Tagesordnungspunkts könnte z.B. in Betracht kommen, wenn das Gesetzgebungsverfahren eine Übergangsregelung erwarten lässt, die eine entsprechende Beschlussfassung der Hauptversammlung obsolet werden ließe.

II. Vorschlag für den Tagesordnungspunkt und Beschlussvorschlag zur Bestellung des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts in der HV-Einberufung vor Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes

[•]. Beschlussfassung über die Wahl des Prüfers des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024

Nach der am 5.1.2023 in Kraft getretenen Corporate Sustainability Reporting Directive  („CSRD“) müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bereits für nach dem 31.12.2023 beginnende Geschäftsjahre ihren (Konzern-)Lagebericht um einen (Konzern-)Nachhaltigkeitsbericht erweitern, der extern durch den Abschlussprüfer oder – nach Wahlmöglichkeit des jeweiligen Mitgliedstaats – einen anderen (Abschluss-)Prüfer oder einen unabhängigen Erbringer von Bestätigungsleistungen zu prüfen ist. Damit müssen also Unternehmen, die wie die [Firma der Gesellschaft] bereits heute der nichtfinanziellen Berichterstattung i.S.d. § 289b Abs. 1, § 315b Abs. 1 HGB unterliegen, erstmals für das Geschäftsjahr 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht für die Gesellschaft und den Konzern aufstellen und extern prüfen lassen.

Die EU-Mitgliedstaaten haben die CSRD bis zum 6.7.2024 in nationales Recht umzusetzen. Es ist somit davon auszugehen, dass der deutsche Gesetzgeber ein Gesetz zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht („CSRD-Umsetzungsgesetz“) verabschieden und das CSRD-Umsetzungsgesetz bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist in Kraft treten wird. [ggf. Ausführungen zum aktuellen Stand des Gesetzgebungsverfahren ergänzen]

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft schlägt daher – gestützt auf die Empfehlung seines Prüfungsausschusses – vor, die [Wirtschaftsprüfungsgesellschaft], [Sitz], Zweigniederlassung [Ort], mit Wirkung zum Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes zum Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts für das Geschäftsjahr 2024 zu wählen. Der Beschluss kommt nur zur Durchführung, wenn nach dem CSRD-Umsetzungsgesetz ein für das Geschäftsjahr 2024 zu erstellender Nachhaltigkeitsbericht extern durch einen von der Hauptversammlung zu bestellenden Prüfer zu prüfen ist.

Der Prüfungsausschuss hat in seiner Empfehlung gemäß Art. 16 Abs. 2 Unterabs. 3 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.4.2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) erklärt, dass diese frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine die Auswahlmöglichkeiten der Hauptversammlung beschränkende Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüfungsverordnung genannten Art auferlegt wurde.

Abschließend noch ein Hinweis zur Vorbereitung eines solchen „Vorratsbeschlusses“: Der Prüfungsausschuss ist nicht verpflichtet (etwa abgeleitet aus Art. 16 Abs. 2 UAbs. 2 Abschlussprüferverordnung – „AP-VO“), dem Aufsichtsrat zwei Vorschläge für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts zu unterbreiten. Die AP-VO gilt (nur) für Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften, die bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) Abschlussprüfungen durchführen. Mit der CSRD ist die AP-VO nur marginal dahingehend angepasst worden, dass auch bestimmte Nichtprüfungsleistungen verboten sind, wenn der Abschlussprüfer die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durchführt. In der CSRD ist insbesondere auch keine Vorgabe vorgesehen, dass für den Prüfer des Nachhaltigkeitsberichts eine vorherige Ausschreibung erforderlich ist, welche gewissermaßen die Grundlage für zwei Vorschläge des Prüfungsausschusses an den Aufsichtsrat bilden würde.